Monatsarchiv: März 2011

Deutsche wollen keine Rente mit 67

Die Rente mit 67 stößt auch vier Jahre nach ihrem Beschluss durch den Gesetzgeber auf wenig Akzeptanz in der Bevölkerung. 71 Prozent der befragten Erwerbstätigen lehnen einen Renteneintritt mit 67 Jahren nach wie vor ab, zeigt das aktuelle AXA Ruhestand-Barometer.
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Kein Zusatzbeitrag bis 2013 bei der Schwenninger Krankenkasse

Der Verwaltungsrat der Schwenninger Krankenkasse beschloss am Wochenende, dass die rund 330.000 Kunden auch weiterhin keinen Zusatzbeitrag leisten müssen. Als eine der ersten Krankenkassen gibt die Schwenninger eine Garantie bis 2013. Wissenschaftler der Uni Köln gehen für 2012 davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag monatlich 21 Euro betragen wird.
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Bei Internetspenden auf sichere Zahlungsmöglichkeiten achten

Nach dem schweren Erdbeben der Stärke 8,9, das einen gewaltigen Tsunami auslöste, sind hunderttausende Menschen in der betroffenen Region auf Hilfe angewiesen. Seit dem 11. März ist das Japanische Rote Kreuz mit mehr als 90 Notfallteams im Dauereinsatz. Die medizinischen Fachkräfte versorgen Verletzte im Katastrophengebiet und kümmern sich um Menschen in Notunterkünften. Hilfsorganisationen rufen jetzt massiv zu Spenden auf. Diese Spendenaufrufe landen immer öfter nicht nur im Briefkasten oder sind im Fernsehen zu sehen – auch im Internet sind sie zu finden und oft kann man dort auch direkt per Mausklick seine Spende abgeben. ARAG Experten sagen, was bei dieser moderne Alternative zur Spendenbüchse oder zum Überweisungsformular zu beachten ist.
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Lausitzer Rundschau: Auch im Ruhestand Post ans Finanzamt

Wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss mitunter weiterhin eine Steuererklärung abgeben. Aber nicht alle Rentner unterliegen dieser Pflicht, wie Experten vom Internetportal forium.de berichten. Diese haben demnach nur Ruheständler, deren zu versteuernde Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen.

Veröffentlichung eines Fachartikels in der Lausitzer Rundschau

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Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch in Katastrophengebieten

Beschäftigte, die sich vorübergehend berufsbedingt im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für Körperschäden durch Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten auf.
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