Schlagwort: Japan

Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch in Katastrophengebieten

Beschäftigte, die sich vorübergehend berufsbedingt im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für Körperschäden durch Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten auf.
Weiterlesen »