Kategorie: Vermögenshaftpflicht

Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse

Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse-Anzeige-

Eine Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die Krankenversicherung oder die Autoversicherung. Trotzdem ist es DIE Versicherung, die wirklich jeder abschließen sollte.
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HDI-Gerling überarbeitet seine Haftpflichtsparte

Im Juli 2012 stellt die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG umfassend überarbeitete Haftpflichtprodukte zur Verfügung. Mit vielen Highlights und im Sinne der Haftungssicherheit und Kundenfreundlichkeit hat der Versicherer sein Leistungsangebot in der Vermögensschaden-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe, der Berufshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige sowie in der Betriebshaftpflicht weiter verbessert.

Auf Basis der langjährigen Erfahrung, über die HDI-Gerling in der Haftpflichtversicherung verfügt, bietet der Versicherer mit der neuen Bedingungs- und Tarifgeneration umfangreiche Deckungskonzepte mit vielen herausragenden Leistungen. Die Konzepte sind so gestaltet, dass Kunden umfassend abgesichert sind und zu jeder Zeit den vollen Überblick über ihren Versicherungsschutz haben.

Neben einem Mehr an Übersichtlichkeit hat HDI-Gerling seinen Haftpflichtversicherungsschutz auch mit zusätzlichen Leistungen erweitert. Dazu gehören die Reduzierung der Selbstbeteiligung in vielen Bereichen und das Anheben verschiedener Sublimits. Darüber hinaus, erwarten Versicherungsnehmer in den verschiedenen Sparten unter anderem folgende Highlights:

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

   – Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
   – Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten
   – Reduzierung bei Grundprämien, Sozienstaffel und Mitarbeiterberechnung

Heilwesen-Haftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe

   – Personen-, Sach- und Vermögensschaden mit einer jährlichen dreifach Maximierung
   – Innovatives Spezialkonzept für Großpraxen (ab 4 Partnern)
   – „Prophylaxe vor Therapie“ – neue Kooperationen mit Vorteilen für die Versicherungsnehmer

Planungshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige

   – Deckungssummenerhöhung für Sach- und Vermögensschäden
   – Lockerung der Berufsbildklausel, z. B. Baustofflieferantenanteil
   – Spezielle Angebote für Kleinbüros und Existenzgründer

Betriebshaftpflichtprodukte für Firmenkunden

   – Modernes Haftpflichtkonzept für produzierende und Großhandels-Betriebe inkl. Quasihersteller
   – Erweiterung „Sonstige Vermögensschäden“ z. B. bei Schäden aus Datenverlust
   – Verbesserung der Selbstbehalts-Positionen bei UHV- und USV-Basisrisiken

„Für die Freien Berufe, sowie kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen, zeitgemäß aufgestellten Versicherer als Partner an der Seite zu haben“, weiß Gerhard Frieg, Vorstand Produktmanagement und Marketing HDI-Gerling. „Als einer der führenden Versicherer Deutschlands im Bereich Haftpflicht ist es HDI-Gerling daher besonders wichtig, den traditionell hohen Leistungsstandard zu halten und beständig weiter zu entwickeln.“

Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen und speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Auf den Beratungs- und Serviceanspruch von Versicherungskunden geht HDI-Gerling Firmen und Privat deutschlandweit mit einer eigenen Ausschließlichkeitsorganisation sowie kooperierenden Versicherungsmaklern ein. HDI-Gerling Firmen und Privat gehört zum Talanx-Konzern, der nach Prämieneinnahmen (2011) drittgrößten deutschen und elftgrößten europäischen Versicherungsgruppe (1).

(1) Quelle: KPMG 2012 auf der Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen Versicherungsgesellschaften

Pressemitteilung der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

Großveranstaltungen: Veranstalter haften für Schäden

Open-Air-Konzerte, Kultur- und Promotionevents – Großveranstaltungen ziehen nicht nur Menschenmengen, sondern auch Gefahren an. Wer haftet, wenn Besucher zu Schaden kommen, weil Ausgänge versperrt oder zu klein dimensioniert sind? Wer zahlt, wenn ein Konzertbesucher durch falsch verlegtes Kabel stürzt oder durch einen herabfallenden Scheinwerfer verletzt wird? Veranstalter sind in der Pflicht Gefahrenquellen zu sichern. Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Zurich rät deshalb jedem Veranstalter zum Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
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Umfrage: Deutsche verpassen trotz hoher Spartätigkeit eigenes Sparziel

Die Deutschen werden beim Sparen ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht, besagt eine im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) von TNS-Infratest durchgeführte Umfrage. Die Sparlücke – die Differenz zwischen Sparziel und tatsächlichem Sparen – liegt bei 68 Euro pro Sparer.
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Kunden geben V-BANK gute Noten

Neun von zehn Vermögensverwaltern würden die V-BANK AG (www.v-bank.com) auf jeden Fall weiterempfehlen. Dies ergab die jetzt veröffentlichte Kundenzufriedenheitsbefragung 2009, bei der die V-BANK alle Vermögensverwalter durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut anonym interviewen ließ, die mit ihr Ende des vergangenen Jahres zusammen arbeiteten. 73 Prozent der Befragten waren vollkommen oder sehr zufrieden mit ihrer Depotbank. Für 40 Prozent ist das im Sommer 2008 am Markt gestartete Institut bereits besser als die bisher am häufigsten genutzte Bank; für 55 Prozent vergleichbar gut. Entsprechend planen nahezu alle Vermögensverwalter, in 2010 die Anzahl ihrer Mandanten bei der V-BANK deutlich zu erhöhen.
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Generali ServiceTIPP: Stimmungsvolle Weihnachtszeit mit Tannengrün und Kerzen.

Stimmungsvolle Weihnachtszeit – mit Tannengrün und Kerzen. Immer wieder schön und immer wieder gefährlich. Der Adventskranz beginnt mit frischen Nadeln und hohen Kerzen. Je weiter die herunterbrennen, umso näher kommen die Flammen den inzwischen deutlich trockneren Nadeln. Manchmal ist auch die Dekoration brennbar und unvorsichtig nah an den Kerzen angebracht.
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