Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse

Bei der Haftpflicht gibt es keine Kompromisse-Anzeige-

Eine Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die Krankenversicherung oder die Autoversicherung. Trotzdem ist es DIE Versicherung, die wirklich jeder abschließen sollte.

Ist man Schuld an der Berufsunfähigkeit einer anderen Person, muss man sein Leben lang Ausgleichszahlungen zahlen. Zudem haftet man nicht nur mit seinem aktuellen sondern auch mit zukünftigem Vermögen. Hierbei würde das eigene Einkommen bis zur Pfändungsgrenze gepfändet. Aktuell liegt diese bei 1.080 Euro für Alleinstehende. Trotzdem haben derzeit 26 Prozent der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Besonders auf die Höhe der Versicherungssumme sollte ein besonderer Fokus gelegt werden: Je höher desto besser. Die Konditionen der Haftpflichtversicherungen sind, durch steigenden Wettbewerb, in den letzten Jahren immer besser geworden. Trotz- oder gerade deswegen lohnt es sich für Versicherungsnehmer verschiedene Versicherungen zu vergleichen. Heutzutage sind oftmals sogar Gefälligkeitsschäden und der Verlust von Schlüsseln versichert. Ein Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden wäre, wenn man Freunden beim Umzug hilft, einem der Kühlschrank oder die Spülmaschine aus der Hand rutscht und Schaden erleidet.

Außerdem ist es wichtig, dass auch moderne Risiken abgedeckt sind. Früher musste man sich keine Gedanken über Datenmissbrauch machen, heutzutage ist es aber wichtig, dass auch sowas mit einer hohen Summer geschützt ist. Schließlich kann ein versehentlich installierter Virus auf dem PC eines Freundes gehörigen Schaden anrichten. Bei der Cosmosdirekt werden solche Probleme beispielsweise als „Schäden aus Datenaustausch und Internetnutzung“ bezeichnet. Sie sind in der Basisvariante bis zu 500.000 Euro versichert. In der Comfortvariante sogar bis 5 Millionen Euro.

Für Kinder gelten besondere Regeln
Nicht volljährige Kinder sind in der Regel über ihre Eltern mitversichert. In vielen älteren Verträgen sind sie aber nicht versichert, wenn sie vom Gesetzgeber als deliktunfähig eingestuft werden. In einem solchen Fall würde zusätzlich geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Als deliktunfähig gelten alle Kinder bis sieben Jahre, bei Delikten im Rahmen des Straßenverkehrs sogar bis 10 Jahre. Der Familienschutz gilt zum einen grundsätzlich wenn Kinder noch nicht volljährig sind, zum anderen aber auch während der Ausbildung oder des Studiums. Selbst während der Wartezeit zwischen mehreren Ausbildungszeiten sind erwachsene Kinder familienversichert. Volljährige Studenten sind in den meisten Fällen weiterhin über ihre Familie versichert. Außerdem gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn sie direkt nach der Ausbildung noch ein Studium beginnen.

Bildquelle © pixabay/peter-facebook Lizenz: CC0-Lizenz

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