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Wie sorge ich mit der klassischen Rentenversicherung vor?

Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten ist die Rentenversicherung. Von den eingezahlten Beiträgen wird ein Teil für den Versicherungsschutz und die Verwaltungskosten abgezweigt. Der Rest wird in Anleihen oder Immobilien angelegt. Bei herkömmlichen Rentenversicherungen ist höchstens ein Aktienanteil von 30 Prozent gestattet. Der Sparanteil (Einzahlungen minus Versicherungs- und Verwaltungskosten) wird mit mindestens 2,25 Prozent verzinst. Diese Rendite ist gesetzlich garantiert, in der Regel kommt noch eine Überschussbeteiligung hinzu.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung dürften die ausgezahlten Renten in Zukunft aber immer geringer ausfallen. Wer sich die Rentenprognosen der Versicherer ansieht, sollte deshalb darauf achten, ob die Berechnungen auf aktuellen Sterbetafeln basieren (wenn nicht, kalkuliert die Versicherung zu optimistisch).
Rentenversicherungen bieten zwar hohe Sicherheit, sind aber relativ unflexibel, gerade zu Beginn der Laufzeit. Das liegt an den Abschlusskosten, die bei Versicherungsbeginn anfallen. Bei Riester-Policen müssen die Kosten zwar über mindestens fünf Jahre verteilt werden. Trotzdem bilden Sparer am Anfang kaum Kapital, sondern zahlen vor allem Gebühren ab. Wer früher als geplant aussteigt, kriegt mitunter weniger heraus, als er eingezahlt hat.

Wie lege ich in einem Fondssparplan an?

Wer in einen Banksparplan einzahlt, weiß ungefähr, welche Erträge zu erwarten sind. Diesen Vorteil bieten Fondssparpläne nicht. Hier beruhen alle Renditeangaben auf Beispielrechnungen – und die sind völlig unverbindlich. Garantiert ist allenfalls die Auszahlung der eingezahlten Beiträge, die bei allen Riester-Produkten Bedingung ist.
Mit großer Sicherheit können Fondssparpläne also nicht punkten, dafür aber mit besseren Renditechancen. Wie gut diese im Einzelnen sind, hängt vor allem davon ab, in welche Investmentfonds die Fondsgesellschaft das Geld der Sparer anlegt. Zur Auswahl stehen Aktien-, Renten-, Immobilien- und Geldmarktfonds. Angebote mit hohem Aktienfondsanteil richten sich besonders an jüngere Anleger. Diesen bleibt bis zum Rentenbeginn genug Zeit, Kursschwankungen „auszusitzen“.
Bei kurzen Laufzeiten oder vorzeitiger Kündigung können vorübergehende Börsentiefs jedoch renditeschädigend wirken. Kalkuliert man dagegen langfristig, können Fondsgewinne rechtzeitig vor Rentenbeginn gesichert werden. Fondssparpläne sind verwaltungsaufwändig, deshalb wird eine Gebühr von bis zu 15 Euro pro Jahr berechnet. Beim Fondskauf kommt ein Ausgabeaufschlag von etwa fünf Prozent hinzu.

Welche Voraussetzungen gelten für zertifizierte Verträge?

Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Kann ich auch mehr als meinen Mindesteigenbeitrag sparen?

Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Es steht jedem frei, mehr als den Mindesteigenbeitrag in die Altersvorsorge zu investieren. Dieser höhere Beitrag, oder Sonderzahlungen, werden im vollen Umfang bis zum oben beschriebenen Maximalbeitrag als Sonderausgabe anerkannt. Der Steuervorteil rechnet sich besonders für alle, die geringe Zulagen erhalten, die höhere Eigenbeiträge sparen oder die ein höheres Einkommen haben.
Sonderzahlungen können freiwillig vom Versicherungsnehmer geleistet werden. Wenn der Vertragsbeginn zum Beispiel erst in der Mitte des Jahres liegt, so können die Beiträge der vorhergehenden Monate in Form einer Sonderzahlung nachgezahlt werden, um sich die kompletten Zulagen zu sichern.
Weiterhin machen Sonderzahlungen Sinn, um die Rentenleistungen im Alter zu erhöhen. Alles, was über den Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, erhöht selbstverständlich die Garantierente.

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Für die Riester-Zulagen gilt: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Mindesteigenbeitrag belief sich für 2007 noch auf drei Prozent des Einkommens, seit 2008 sind es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.
Wichtig: Vom Mindesteigenbeitrag werden die Zulagen gleich wieder abgezogen. Die Differenz ist dann vom Sparer selbst zu leisten.
Bei einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro brutto wäre der Mindesteigenbeitrag:
1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro). Ein Alleinstehender mit einem Kind müsste diesen Betrag abzüglich der Zulagen (154 Euro und 185 Euro) zahlen. Es bleiben 861 im Jahr oder 71,75 Euro monatlich.

Kann ich Zulagen und Eigenbeitrag auch im Voraus berechnen?

Ja, über einen so genannten Riester-Rechner lässt sich ganz genau ermitteln, welche Zulagen man bekommt und wie hoch die eigene Sparleistung sein muss, um die vollen Zulagen zu erhalten. Auch die steuerlichen Vorteile lassen sich mithilfe eines Riester-Rechners im Internet ermitteln.

Beispielsweise auf  dem Portal ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie einen Riester-Rechner.

Was ist das Konzept der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist das Kernstück der Rentenreform von 2001.
Hiermit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird und mit der Zeit immer weniger Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen, während die Zahl der Rentner stetig steigt. Das Rentenniveau sinkt. Die dadurch entstehende Rentenlücke sollen die Versicherten durch Eigeninitiative auffüllen.

Die staatlich geförderte Riester-Rente soll bewirken, dass möglichst viele Menschen zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufbauen. So sollen sie sich auch mit einer niedrigeren gesetzlichen Rente im Alter noch ihren bisherigen Lebensstandard leisten können.

Durch Zulagen und die steuerlichen Vorteile soll jedem Arbeitnehmer der Anreiz gegeben werden, selbst in seine persönliche Altersvorsorge zu investieren.

Niedrige Renten – Private Vorsorge wird immer wichtiger

671 Euro: So hoch ist die Rente für Pensionäre, die 2007 in den Ruhestand gingen. Von diesem Durchschnittswert mag es zwar in der Realität durchaus Abweichungen geben. Es wird aber deutlich: Mit der staatlichen Rente kann man heutzutage keine allzu großen Sprünge mehr machen.
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