Schlagwort: Renten

Wer bekommt die Rente, wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase stirbt?

Kommt es zum Todesfall nach Beginn der Rentenzahlungen, so ist die restliche Rente nicht auf einen Bezugsberechtigten vererbbar. Deswegen ist es wichtig, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Die Rente wird dann nach dem Tod des Rentners bis zum Ende dieser Garantiezeit an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann individuell vereinbart werden.

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Kann ich schon während der Sparphase Geld aus meinen Riester-Vertrag entnehmen?

Auch für die, die bereits in einen Riestervertrag investieren, kann sich das neue Wohn-Riester lohnen: Sparer können den kompletten Betrag oder bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren oder zu entschulden.
Bisher konnte der Riester-Sparer zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos und unversteuert aus einem Vertrag entnehmen. Er musste allerdings innerhalb von zwei Jahren mit der Rückzahlung beginnen, zum Renteneintritt musste das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Diese Rückzahlung ist künftig nicht mehr nötig. Für bereits laufende Riesterverträge, die vor dem 1.1. 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung.

Muss ich später eine Riester-Rente versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.

Wird auf meinen Riester-Vertrag auch die neue Abgeltungssteuer fällig?

Nein. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden. Dieser richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Rentners.

Muss ich den Vertrag kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Auch in einer finanziellen Zwangslage wie einer Arbeitslosigkeit sollte man am besten nicht kündigen – sondern stattdessen den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Denn: Bei der Beitragsfreistellung werden die bis dahin eingezahlten Beiträge und die bis dahin gewährten Zulagen weiter verzinst bis zum Ablauf des Vertrags im Rentenalter. In dieser Zeit besteht allerdings kein Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage sowie auf Steuervergünstigungen.

Und die Nichtzahlung schlägt sich natürlich in einer geringeren Rentenauszahlung nieder. Jedoch kann man die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufnehmen.
Doch auch in der Arbeitslosigkeit kann man weiter riestern. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, ist förderberechtigt, da er auch weiterhin bei der Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer trotz eines finanziellen Engpasses mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlt, kann in der Regel seine vollen Zulagen erhalten. Maßgebend sind aber grundsätzlich die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres.

Was ist der Garantiezins und bei welcher Anlage bekomme ich ihn?

Der Garantiezins bei Riester-Rentenversicherungen liegt momentan bei 2,25 Prozent. Für Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden, gilt noch der Garantiezins von 2,75 Prozent.

Die tatsächliche Verzinsung kann jedoch auch deutlich höher ausfallen, da vor allem bei längeren Laufzeiten noch Überschussbeteiligungen der Versicherungen hinzukommen. Niedriger jedoch dürfen die Zinsen nicht sein, weil der Mindestsatz als Garantiezins verbindlich festgeschrieben ist.
Riester-Verträge mit anderen Sparformen, z.B. Riester-Fondssparverträge bieten allerdings keine Garantieverzinsung.

Kann ich auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge riestern?

Ja. Auch für die betriebliche Altersvorsorge gibt es Riester Zulagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also vorher vom Gehalt abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Obwohl die Altersvorsorge-Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen, fallen auch bei der Rentenzahlung Steuern an. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Förderung aus Steuermitteln stammt, was einer Steuerfreistellung gleichkommt.
Die Förderung erfolgt wie bei der privaten Riester-Rente. 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Der förderfähige Höchstbetrag liegt momentan bei 2.100 Euro. Bei höheren Einkommen wird die Zulagenförderung durch einen Sonderausgabenabzug ersetzt.

Wer sich für die Nettoentgeltumwandlung entscheidet, muss dies ausdrücklich verlangen. Ansonsten greift bei der betrieblichen Altersvorsorge automatisch die Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei werden die Altersvorsorge-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Angestellte können ab 2008 jährlich bis zu vier Prozent ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge einzahlen, maximal 2.520 Euro pro Jahr.
Für Neuverträge ab 2005 kommt noch ein Zusatzbetrag von 1.800 Euro hinzu. So kommt man auf einen jährlichen Maximalbetrag von 4.320 Euro, der steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden kann.

Für Sparleistungen über 2.520 Euro fallen allerdings Sozialabgaben an. Für Beträge, die darunter bleiben, müssen Arbeitnehmer auch über 2008 hinaus keine Sozialabgaben zahlen. So profitiert auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.
Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet.
Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt.