Steuerjagd auf Rentner kann Erstattungswelle auslösen

Die Steuerjagd auf Rentner soll ab 2010 durch Computerabgleich zwischen den Renten- und Finanzbehörden beginnen. Seit 2005 hat sich der steuerpflichtige Anteil der Rente fast verdoppelt. Sofern auch noch Zinserträge hinzu kommen, ist die Grenze zur Steuerpflicht schnell überschritten.

Wer als verheirateter Rentner mehr als rund 16.000 Euro ohne Steuererklärungsabgabe zu versteuern hatte, wird mit Nachzahlungen rückwirkend zumindest ab 2005 zzgl. 6 Prozent Verzinsung zu rechnen haben. Außerdem drohen Steuerstrafverfahren.

Aber auch Erstattungen sind rückwirkend möglich. Rentner, die bei ihrer Bank vergessen haben, für ihre Zinseinkünfte einen Freistellungsantrag zu stellen oder deren Zinssteuerabzug zu hoch war, können sich zu viel einbehaltene Steuern zurückholen.

Der Steuerberater Jürgen Ortmüller aus dem westfälischen Hagen-Hohenlimburg praktiziert dies seit Jahren erfolgreich für seine Mandanten. "Die Anzahl der Rentner die aus Unwissenheit Geld verschenken ist beträchtlich. Entweder wurden zu geringe Zins-Freistellungsanträge gestellt oder der gesetzliche Steuereinbehalt durch die Banken oberhalb der Freibeträge wurde verschenkt, weil sich oft bei genauer Prüfung der Besteuerungsgrundlagen überhaupt keine Steuer ergibt", so Ortmüller.

Wie erhalten die Betroffenen nun ihre zu viel gezahlten Zinsabschlagssteuern zurück? Ortmüller: "Wenn Rentner-Ehegatten mit jeweils eigenen Zinserträgen zu viel Zinsabschlagssteuern entrichtet haben, kann nach § 180 der Abgabenordnung (AO) ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, dass die Zinseinkünfte eines jeden Ehepartners gesondert festgestellt werden sollen.

Anschließend muss das Finanzamt die verspätete oder bereits bestandskräftige Einkommensteuerveranlagung auch Jahre rückwirkend zugunsten der Steuerpflichtigen ändern und es gibt Geld zurück, wenn die Einkommensfreibeträge der Rentner nicht überschritten wurden.

Vorab sollte ein vertrauliches Gespräch mit einem Steuerberater gesucht werden, um den Steuersachverhalt zu klären. "Selbst wenn sich Nachzahlungen ergeben, wissen die Betroffenen wenigstens im Vorfeld der anstehenden Steuerjagd was auf sie zukommt und sie brauchen keine Angst haben, weil strafbefreiend sofort eine Steuererklärung abgegeben werden kann", so der Steuerexperte Ortmüller.

Pressemitteilung der Journal Society GmbH

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