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Kann ich auch wechseln, wenn ich bereits einen Vertrag abgeschlossen habe?

Grundsätzlich ist ein Wechsel des Anbieters möglich. Man kann dann die angesparten Beiträge und die Förderung auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Allerdings wird sich der gekündigte Anbieter den Wechsel bezahlen lassen, also eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen. Wichtig ist auch, dass man einen neuen Anbieter hat, bevor man den alten kündigt, denn auszahlen lassen kann man sich das Angesparte nicht. Dann müsste man auch die Zulagen und die steuerlichen Vorteile zurückzahlen.

Kann ich einen Riester-Vertrag auch wieder kündigen?

Ja. Wer allerdings einen Riester-Vertrag kündigt, in den schon Beiträge und Zulagen geflossen sind, muss die Zulagen und steuerlichen Vorteile, die er bis dahin erhalten hat, wieder zurückzahlen. Der Eigenbeitrag bleibt dann beim Sparer. Allerdings wird der Anbieter sicher eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen, das heißt der Rückkaufswert ist geringer als die angesparten Beiträge.

Welche Unterlegen brauche ich, um einen Riester-Vertrag abzuschließen?

Um Ihre Förderberechtigung zu belegen, müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen. Als mittelbar begünstigter Ehepartner müssen Sie die Heirat nachweisen. Um die Zulage für Ihre Kinder zu beantragen, brauchen Sie einen Kindergeldbescheid. Und um die Höhe Ihrer Mindesteinzahlung (vier Prozent des Jahresbruttogehaltes für 2008) zu ermitteln, müssen Sie Ihr Gehalt nachweisen.

Weitere Unterlagen können – ja nach Anbieter und Riester-Produkt – erforderlich sein.

Was ist ein Dauerzulagenantrag?

Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Dafür hat man höchstens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres Zeit. Die Zulagen für das Jahr 2006 müssen also spätestens bis Ende 2008 beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ohnehin gilt: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto sind, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).
Weil es in der Vergangenheit viele Sparer versäumt haben, ihren Zulagenantrag abzugeben, wurde das Verfahren zwischenzeitlich vereinfacht. Sparer können jetzt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag für sie einreichen kann. So läuft der jährliche Antrag automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter darüber informiert werden.

Wann und woher erhalte ich die Zulagen?

Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrages gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.

Wie komme ich an die Zulagen?

Wer die Zulagen für das laufende Jahr einstreichen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).

In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.
Anleger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Den Antrag erhalten Sie vom Anbieter ihres Altersvorsorgevertrages. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter allerdings informiert werden.

Verbraucherzentrale befürwortet Energiesparprämie, hält Vorschläge aber für unausgegoren

Insbesondere reicht es nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nicht aus, die Stromanbieter zu einer kostenlosen Beratung zum sparsamen Stromverbrauch zu verpflichten. „Vielmehr müsste die Prämie an einen Beratungsnachweis geknüpft werden“, fordert Ulrich Kleemann, Energieberater der Verbraucherzentrale Berlin.
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