Unbestellte Ware muss nicht bezahlt werden

Ein Verlag für eine Tierschutzzeitung verärgert zur Zeit Verbraucher in Baden-Württemberg mit der unaufgeforderten Zusendung einer Zeitschrift und einem Schreiben mit Überweisungsträger. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass unbestellte Ware nicht bezahlt werden muss.

Das Engagement für den Tierschutz ist sicherlich eine lobenswerte Sache und Geld dafür wichtig. Doch zur Zeit fühlen sich viele Verbraucher von der unaufgeforderten Zusendung der Zeitschrift „Tierschutz mit Herz“ und dem beigefügten Zahlschein überrumpelt.

Danach sollen sie 14,20 Euro für die Herbstausgabe und einen Wandkalender für das Jahr 2009 bezahlen, obwohl sie nach ihrer Aussage weder den Verein kennen noch die Zeitschrift bestellt haben. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: „Verbraucher müssen unbestellt zugesendete Zeitschriften nicht bezahlen. Sie müssen sie auch nicht zurücksenden.

Die Zusendung unbestellter Ware ist seit dem Jahr 2000 gesetzlich geregelt. Danach hat ein Anbieter bei Zusendung unbestellter Ware oder bei Erbringung unbestellter sonstiger Leistung keine Ansprüche gegenüber dem Verbraucher.

Das bedeutet, dass der Verbraucher weder zur Zahlung noch zur Rücksendung oder zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Gefahr des Totalverlustes für den Anbieter ist hier eine gewollte Sanktion des Gesetzgebers für die Zusendung unbestellter Ware.

Verbraucher können die Lieferung und das Schreiben mit dem Zahlungsschein des „Tierschutz mit Herz“ ignorieren und sollten die Zeitschrift nicht zurücksenden.

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg

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