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Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Energieausweis für Gebäude Viele Immobilienbesitzer in Deutschland müssen seit Juli einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Für einige Wohngebäude gilt die Regelung erst ab dem kommenden Jahr. Doch was kostet der Energieausweis, wer muss ihn haben und wer darf ihn ausstellen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Text.
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Wann zahlt die Versicherung?

Einige Anbieter zahlen erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit der Versicherung gemeldet wurde. Verbraucherfreundliche Versicherungen zahlen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wurde.
Verbraucherfreundliche Versicherungen leisten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhält. Es gibt aber auch Anbieter, die eine Berufsunfähigkeit erst anerkennen, wenn sie von einem Arzt für mindestens drei Jahre prognostiziert wird.
In der Regel wird die volle Rente bezahlt, wenn der Versicherte zu 50% berufsunfähig ist.

Kann die Versicherungssumme nachträglich erhöht werden?

Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist bei den meisten Anbietern möglich. Verändern sich die Lebensumstände beispielsweise durch Geburt eines Kindes oder durch die Aufnahme eines Kredits, kann eine Anpassung der Versicherungssumme Sinn machen.

Einige Versicherungen verlangen in diesem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung, es sei denn, man schließt einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie ab.

Muss ich mich einer Gesundheitsprüfung unterziehen?

Um die Versicherungsleistungen und die Beiträge kalkulieren zu können, wird von den meisten Versicherern eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. In der Regel müssen Sie hierzu lediglich einen Fragebogen ausfüllen. Bei sehr hohen Versicherungssummen bestehen einige Anbieter auf einer ärztlichen Untersuchung.

Kann ich ohne die Anbieterbescheinigung meines Altersvorsorgevertrages schon meine Steuererklärung abgeben?

Geben Sie die ausgefüllte Anlage AV mit der Einkommensteuererklärung ab auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.

Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.