Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Energieausweis für Gebäude Viele Immobilienbesitzer in Deutschland müssen seit Juli einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Für einige Wohngebäude gilt die Regelung erst ab dem kommenden Jahr. Doch was kostet der Energieausweis, wer muss ihn haben und wer darf ihn ausstellen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Text.

Wer braucht einen Energieausweis?

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(awe) Wer sich mit Immobilien beschäftigt, kennt sicher den beliebten Maklerspruch von den drei Dingen, die eine gute Immobilie ausmachen: "Die Lage, die Lage, die Lage." Doch das ist bei Weitem nicht alles; auch die Nebenkosten spielen eine nicht unwesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Denn was nützt die Eigentumswohnung in bester Gegend, wenn die Ausgaben für Heizung und Warmwasser ins Unermessliche steigen? Um es potentiellen Käufern oder Mietern leichter zu machen, sich nicht nur für eine gut gelegene, gut geschnittene sondern auch gut und günstig zu beheizende Immobilie zu entscheiden, gibt es den Energieausweis für Gebäude. Seit diesem Jahr ist er in vielen Fällen Pflicht.

Grundlage ist eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Seit Juli 2008 gilt: Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden können. Für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht ab Januar 2009.

Das Prinzip des Energieausweises ist ähnlich den Energieeffizienzklassen, die es schon seit einigen Jahren bei Elektrogeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken gibt. Wie ein Steckbrief soll das Dokument über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes informieren. Energieausweise für einzelne Wohnungen wird es allerdings nicht geben. So muss sich der potentielle Käufer einer Wohnung nach den Daten des gesamten Hauses richten und dabei eventuell die Lage einer bestimmten Wohnung (viele Außenwände, Erdgeschoss) in die Energiebilanz einbeziehen. Wer sich für den Kauf einer Immobillie interessiert, findet hier viele Informationen zur Baufinanzierung .

Wichtig bei Verkauf oder Vermietung
Der Energieausweis muss vorgelegt werden können, wenn ein Interessent danach fragt. Wer sein Haus oder seine Wohnung bzw. als Verwalter für den Eigentümer verkaufen oder vermieten will, sollte sich das Dokument rechtzeitig besorgen.
Wer allerdings sein Eigenheim selbst nutzt und nicht plant umzuziehen, braucht auch keinen Energieausweis. Generell ausgenommen von der Ausweispflicht sind Besitzer von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Welche verschiedenen Arten des Energieausweises gibt es? Und was steht drin? Mehr dazu lesen Sie auf der folgenden Seite.

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