Monatsarchiv: Mai 2011

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als „ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt.“ Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest.

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Alles nur Aberglaube: Weniger Unfälle am Freitag, den 13.

Im Jahr 2009 gab es an den Tagen, die auf einen Freitag den 13. fielen, deutlich weniger Unfälle als an anderen Freitagen. Dies hat der ADAC bei einer Auswertung der Unfallzahlen aus dem Jahr 2009 herausgefunden. So ereigneten sich an allen Freitagen dieses Jahres im Schnitt 975 Unfälle mit Personenschäden, an den drei Freitagen, die auf einen 13. fielen, waren es nur 894. Die relativ niedrigen Werte an den drei „Unglücksfreitagen“ erklären sich damit, dass zwei davon im Februar und März in unfallärmere Zeiten des Jahres fielen. Dies zeigt, dass der Aberglaube rund um den ominösen Freitag unberechtigt ist.

lm Durchschnitt aller Wochentage gilt der Freitag insgesamt als unfallträchtiger Tag, an dem im Schnitt 123 Unfälle mehr passieren als an allen Tagen der Woche. Die meisten Unfälle im Untersuchungszeitraum gab es am Freitag den 29. Mai. An diesem Tag kam es zu 1.332 Unfällen mit Personenschaden.

Die Zahl 13 gilt in einigen Teilen der Welt als Unglückszahl, in anderen wie beispielsweise in Italien oder China als ausgesprochene Glückszahl. Auch die Verknüpfung des Freitags mit der Unglücks-Dreizehn gibt es nicht überall. So fürchten die Italiener eher Freitag den 17. In Spanien, Griechenland und Lateinamerika gelten dagegen Dienstage, die auf einem 13. liegen, als Unglückstage.

Pressemitteilung des ADAC

Wie bekommt man Leistungen aus dem Bildungspaket?

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld müssen sich in der Regel an das Jobcenter wenden, wenn sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten wollen.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, wendet sich am besten an sein Rathaus, Bürgeramt oder an die Kreisverwaltung, dort erhält er den zuständigen Ansprechpartner. Alle, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, können sich übergangsweise an die Familienkasse wenden.

Die Leistungen werden vor allem als Sachleistungen oder als Dienstleistungen gewährt, also ggf. direkt an den Empfänger überwiesen. Wie das im Einzelnen aussehen wird, kann regional unterschiedlich gehandhabt werden.

Noch bis Ende Juni 2011 können rückwirkend Leistungen zum 1. Januar 2011 beantragt werden.

Was enthält das neue Bildungspaket von 2011?

Das Bildungspaket umfasst verschiedene Bestandteile, durch die Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit geringem Einkommen bessere Bedingungen im öffentlichen Leben erhalten sollen. Hierzu gehören:

Ein Zuschuss zum Mittagessen für Kinder in der Schule, der Kita oder im Hort. Wenn in der Einrichtung, die das Kind besucht, eine regelmäßige warme Mahlzeit angeboten wird, erhalten die Eltern einen Zuschuss für die Bezahlung. Einen Euro pro Tag müssen die Eltern jedoch in jedem Fall selbst übernehmen.

Eine Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, sobald sie das Lernziel nicht erreichen oder ihre Versetzung gefährdet ist. Diese Dringlichkeit muss der Lehrer bestätigen. Übernommen werden die Kosten für Nachhilfe in ortsüblicher Höhe.

Ein Zuschuss zu den Kosten des Musikunterrichts oder Sportvereins für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Für die Bereiche Sport, Kultur und Freizeit gibt es monatlich einen Zuschuss von zehn Euro (insgesamt), den Rest tragen die Eltern.

Unterstützung zum Schulbedarf wie Hefte, Stifte oder Schultasche. Hierfür stehen den Berechtigten 100 Euro jährlich zu: 70 Euro im ersten Schulhalbjahr und 30 Euro im zweiten.

Für Tagesausflüge in der Schule oder der Kita werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule. Kann die Fahrkarte auch in der Freizeit genutzt werden, wird das Ticket nur anteilig gefördert. Die Fahrt zur Schule muss notwendig sein und die Kosten dürfen nicht von einer anderen Stelle übernommen werden.

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier.

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Bauverträge: Aktuelles Tchibo-Angebot überzeugt nicht

Intransparente Angebote und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen ein Ende haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, bestehende Rechtslücken im Baubereich endlich zu schießen. Aktueller Beleg ist ein von Tchibo angepriesenes Energie-Konzepthaus ab 169.900 Euro. vzbv und Stiftung Warentest haben das „Schnäppchen“ von der Verbraucherzentrale Bremen unter die Lupe nehmen lassen. Das Ergebnis: Auch dieser Bauvertrag enthält zahlreiche intransparente, für Bauherren nachteilige Klauseln
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