Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung von Spekulationsgewinnen (auch für die Jahre ab 1999) möglicherweise für verfassungswidrig. Das höchste deutsche Steuergericht erwägt daher, erneut das Bundesverfassungsgericht (BVG) anzurufen.
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Monatsarchiv: Januar 2005
Altersvorsorge: Keine Ahnung
Für die meisten Deutschen ist die Altersvorsorge ein Buch mit sieben Siegeln – völlig unverständlich. Dies zeigt eine am gestrigen Mittwoch in Berlin vorgestellte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach.
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Das hat sich 2005 geändert!
Von den Neuregelungen im Jahr 2005 ist jeder betroffen: Die Einkommensteuer sinkt, dafür werden von jetzt an auch Rentner zur Kasse gebeten. Mit der Einführung der Rürup-Rente greift auch das neue Alterseinkünftegesetz. Kinderlose bezahlen 2005 mehr für die Pflegeversicherung und die Beiträge an die Krankenkassen werden steigen.
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NetBank startet mit Produktinnovation fifty-fifty select ins neue Jahr
Pressemitteilung der
Hamburg, den 19. Januar 2005. Mit dem Kombinationsprodukt fifty-fifty select bringt die , Europas erste Internetbank, gleich zum Start des neuen Jahres eine Anlageinnovation auf den Markt. Ab einer Anlagesumme von 5.000 Euro wird das Kapital zur einen Hälfte in sicheres , zur anderen Hälfte in frei wählbare Top-Fonds investiert. Für den fest verzinslichen Teil der Anlagesumme erhält der Kunde bis zu 8,00 % Zinsen p.a. für 90 Tage. Der zweite Teil flieÃt in bis zu vier , die der Kunde aus über 2.000 nationalen und internationalen Fonds frei auswählen kann.
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AOK-Bundesverband und Deutscher Hausärzteverband stellen zweites gemeinsames Hausarzt Handbuch zum Disease-Management-Programm vor
Pressemitteilung der
Als einen weiteren Schritt einer Partnerschaft für die Patienten bezeichneten Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des -Bundesverbandes, und Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes, das gemeinsames Hausarzt-Handbuch zur Koronaren Herzerkrankung (KHK).
Der -Bundesverband und der Deutsche Hausärzteverband haben am Mittwoch in Berlin das Handbuch zum Disease-Management-Programm (DMP) KHK vorgestellt. Zusammen hatten sie bereits 2003 das erste gemeinsame Handbuch zu DMP Diabetes Typ 2 für Hausärzte entwickelt.
Ziel sei es, den Hausarzt oder die Hausärztin mit dem Handbuch KHK die konkrete Umsetzung des Programms in der Praxis vor Ort zu erleichtern, so Ahrens und Mehl. Gerade bei den Disease-Management-Programmen sei der Hausarzt meist der erste Ansprechpartner für die Patienten, daher müsse insbesondere der Hausarzt bei seinen Aufgaben unterstützt werden, betonte Ahrens.
Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Erstellung des Praxishandbuches Diabetes Typ 2, sei es jetzt gelungen, noch besser die Anforderungen und Interessen der Hausärzte in die Gestaltung der Programme und der sie begleitenden Fortbildungs- und Informationsmedien zu berücksichtigen, machte Mehl deutlich. Die Zusammenarbeit habe sich bewährt.
„Meilenstein in der Qualitätssicherung“
Ahrens betonte, das inzwischen erste Ergebnisse zur Qualitätssicherung der Disease-Management-Programme vorlägen. So sei zum Bei-spiel im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens bei 76 Prozent der Diabetespatienten während des ersten Jahres der Programmlaufzeit eine Untersuchung des Augenhintergrundes durchgeführt worden.
Vor der DMP-Einführung seien es nur 30 Prozent gewesen. Angesichts der vielen Erblindungen, die man durch solch ein einfaches Screening vermeiden könne, sei dies ein Meilenstein in der Qualitätssicherung, so Ahrens. Diese besondere Versorgung chronisch kranker Patienten sei aber nur möglich durch die spezielle Anbindung an den Risikostrukturausgleich.
Wichtige Rolle der Hausärzte
Ahrens und Mehl wiesen auf die weiter an Bedeutung zunehmende Rolle der Hausärzte bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen hin. Inzwischen habe sich DMP als Teil der Gesundheitsversorgung etabliert. Rund 650.000
Seriöse Flutspenden
„Besser spät als nie.“ Dieses Sprichwort gilt auch für diejenigen, die bislang keine Spende für die Opfer der Flutkatastrophe geleistet haben. Obwohl weltweit bereits viel gespendet wurde, brauchen die Betroffenen weiterhin Hilfe für den Wiederaufbau.
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Als Nachweis wichtig: Bankbelege aufbewahren
Normalerweise sind Privatpersonen gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Rechnungen vom Versandhändler sollten ebenso aufbewahrt werden wie die für den Möbel- oder Computerkauf. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften drei Jahre.
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Schlechter Service: Verkauf der Lebensversicherung
Seit einigen Jahren habe sich in Deutschland verschiedene Unternehmen darauf spezialisiert, Lebensversicherungen mit Restlaufzeit zu kaufen. Firmen wie cash.life, AGIS, Barwert, BCnet versprechen den Kunden einen höheren Rückkaufwert als die Versicherungen. Gleichzeitig entfallen beim Verkauf Storno-Entgelte und Steuernachzahlung, die bei einer Kündigung drohen. Allerdings müssen die Versicherungen meistens Restlaufzeiten von zehn Jahren sowie einen Mindestwert von 15.000 Euro aufweisen.
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Die besten Portfoliomanager schafften im Jahr 2004 bis zu 33 Prozent Gewinn
Das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch aus Itzehoe sowie die Vermögensverwaltung Huber, Reuss und Kollegen aus München sind die Sieger des Depot-Contests 2004 für Vermögensverwalter. Ein Jahr lang legten 40
Neuer Depot-Contest gestartet
Die neue, nunmehr fünfte Runde des Vermögensverwalter-Contests läuft seit dem 3. Januar 2005 und geht bis zum Jahresende. Wieder kämpfen 40 Vermögensverwalter in zwei Ligen um den Sieg. Privatanleger profitieren direkt von den Wertpapiertipps der Profis oder bei der Suche nach einem persönlichen Vermögensberater. In den beiden vergangenen Jahren lag beispielsweise die durchschnittliche Jahresperformance in der konservativen Liga bei über 15 Prozent; in der risikoreicheren waren es 30 Prozent und mehr. Unter den 40 Teilnehmern finden sich erneut namhafte Anbieter wie die Bremer Landesbank, die Fürst Fugger Privatbank sowie bekannte unabhängige Vermögensverwalter wie Lingohr & Partner aus Erkrath, die Sauren Fonds-Service AG, die Meridio AG aus Köln oder die Acatis AG aus Frankfurt.
In der Capital-Ausgabe Nr. 3/05 (EVT 20. Januar 2005) beginnt das Wirtschaftsmagazin mit einer Auftaktgeschichte seine Berichterstattung zum Depot-Contest 2005. Der Nachrichtensender n-tv strahlt seine Auftaktsendung am 31. Januar (15:35 und 19:35 Uhr) aus.
Konkrete Wertpapierempfehlungen für Privatanleger
Der Depotwettbewerb eröffnet Privatanlegern die Möglichkeit, die Anlagestrategie der Profis jederzeit live im Internet zu verfolgen. So wird neben den allgemeinen Ãberlegungen jeder Wertpapierkauf- und -verkauf vom Vermögensverwalter in einer Kurznotiz begründet. Zudem sind die Regeln des Depot-Contests so ausgelegt, dass die Teilnehmer einen nachhaltigen und langfristigen Anlagestil demonstrieren können: Daytrading und Termingeschäfte sind untersagt. Neben der absoluten Performance geht auch die Schwankungsbreite des Gesamtdepot – Volatilität genannt – in den Gesamtrang mit ein: Je weniger das Depot eines Portfoliomanagers schwankt, umso besser die Platzierung. In jedem Depot dürfen bis zu 15 einzelne Aktien, Fonds, Zertifikate oder Anleihen gehalten werden.
Pressemitteilung der
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