Das hat sich 2005 geändert!

Abschaffung des Bankgeheimnisses

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Es klingt harmlos, ist aber sehr umstritten: Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Das Gesetz ist schon seit 2003 in Kraft, am 1. April 2005 kommt es aber zu wichtigen Änderungen. Ursprünglich sollte das Gesetz zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen dienen, vor allem im Zusammenhang mit Terrorbekämpfung. Kreditinstitute müssen seitdem den Finanzbehörden Auskunft über Kontenstammdaten wie Name, Geburtsdatum und Kontonummern geben. So wird ersichtlich, wer, wann, wo und wie lange ein Konto hatte. Der Kontostand bleibt allerdings geheim.

In Zukunft sollen aber nicht nur Finanzämter, sondern auch eine Vielzahl anderer Behörden Zugriff auf die Daten erhalten. Welche Behörden die Angaben erfragen dürfen, ist im Gesetz nicht genau geregelt. Interessant dürften die Daten vor allem für die Sozialleistungsträger sein. Sie könnten dann beispielsweise die Angaben in einer Steuererklärung oder einem Bafög-Antrag überprüfen.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert allerdings bereits eine Überarbeitung des Gesetzes.

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