Das hat sich 2005 geändert!

Direktversicherung: Prämien bis 4272 Euro steuerfrei

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Neues gibt es auch bei den Direktversicherungen. Bislang können Arbeitnehmer jährlich bis zu 1.752 Euro in eine Direktversicherung einzahlen. Für diesen Versicherungsbeitrag fallen dann nur pauschal 20 Prozent Einkommenssteuer an. Bis einschließlich 2008 bleiben die Beiträge sozialabgabenfrei, sofern sie aus Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld geleistet werden. Wird die Rente als Einmalbetrag ausgezahlt, ist sie steuerfrei, es fallen nur Sozialabgaben an. Bei einer Leibrente kommt die Besteuerung des Ertragsanteils hinzu.

Wer bereits eine Direktversicherung hat, kann sich bis Ende Juni 2005 zwischen der bisherigen Regelung und der Neuordnung entscheiden. Diese gilt auf jeden Fall für alle Direktversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden und sieht folgendermaßen aus:

Bis zu einem Höchstbetrag von 4.272 Euro (bzw. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) sind die Beiträge steuerfrei, ab 1.800 Euro fallen lediglich Sozialabgaben an. Ab 2008 ist der komplette Betrag sozialabgabenpflichtig. Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlungsphase. Sowohl Leibrenten als auch Einmalzahlungen sind als „sonstige Einkünfte“ beim Fiskus anzugeben.

Positiv ist auch, dass Beschäftigte künftig das aufgebaute Betriebsrentenkapital im Falle eines Arbeitswechsels zum neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung mitnehmen können.

Achtung: Wer bereits eine Direktversicherung hat und diese wie bisher weiterführen möchte, muss bis zum 30. Juni 2005 eine Verzichterklärung auf Anwendung der neuen Regelung beim Arbeitgeber (und der Versicherung) vorlegen.

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