Das hat sich 2005 geändert!

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen mehr

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Familien sollen in der Pflegeversicherung besser gestellt sein, urteilte das Bundesverfassungsgericht. In der Umsetzung des Urteils geht es den Familien zwar nicht besser, dafür werden aber die Kinderlosen stärker zur Kasse gebeten. Sie zahlen in Zukunft nicht mehr 0,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens, sondern 1,1 Prozent. Der Arbeitgeberanteil von 0,85 Prozent bleibt gleich. Ausgenommen von dem Zuschlag sind neben Eltern auch Versicherte unter 23 Jahren, Rentner ab 65 Jahren und Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Die Bundesregierung argumentiert, dass eigentlich der Beitragssatz aller Versicherten angehoben werden müsste. Da nur Kinderlose betroffen sind, werden die Eltern bessergestellt.

Sonderbeitrag für den Zahnersatz
Bis weit in der Herbst hinein war unklar, wie die Krankenkassen in Zukunft mir dem Zahnersatz umgehen würden. Doch nun steht fest: Zahnersatz bleibt zwar im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen, doch die Versicherten werden mit 0,4 Prozentpunkten mehr zur Kasse gebeten. Die Arbeitgeber müssen sich an dieser Erhöhung nicht beteiligen. Hinzu kommt ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent für das Krankengeld. Insgesamt wächst die Belastung ab 1. Juli 2005 somit um 0,9 Prozentpunke.

Dies soll ausgeglichen werden durch eine allgemeine Senkung der Versicherungsbeiträge um 0,9 Prozent, die das Gesetz zum 1. Juli vorsieht. Schließlich haben die Krankenkassen seit der Gesundheitsreform deutlich weniger Ausgaben. Für die Versicherten läuft es aber nicht auf ein Nullsummenspiel heraus. Denn von der Absenkung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, während die Zuschläge nur von den Arbeitnehmern getragen werden. Falls es überhaupt zu einer Beitragssenkung kommt, zahlen die Versicherten immer noch 0,45 Prozent mehr als vorher.

Festzuschüsse für den Zahnersatz
Zudem ändert sich ab 1. Januar 2005 auch die Erstattung des Zahnersatzes durch die Krankenkassen grundlegend. Bisher beteiligten sich die Kassen mit einem prozentualen Zuschuss von 50 Prozent an den Kosten für den genehmigten Zahnersatz. Der künftige Festzuschuss deckt nach Angaben der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die „Standardtherapie“ ist.

In den allermeisten Fällen soll sich an den Kosten für den Patienten künftig ebenso wenig etwas ändern wie an der Qualität der Zahnersatzversorgung durch das neue Festzuschuss-System. Allein bei seltenen und aufwändigeren Therapien könne es künftig teurer werden, räumt die KBV ein.

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