Spekulationssteuer erneut vor dem Verfassungsgericht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung von Spekulationsgewinnen (auch für die Jahre ab 1999) möglicherweise für verfassungswidrig. Das höchste deutsche Steuergericht erwägt daher, erneut das Bundesverfassungsgericht (BVG) anzurufen.

Die endgültige Haltung des BFH entscheide sich aber erst im Hauptverfahren, das möglicherweise Ende des Jahres entschieden werde, so der Vorsitzende des zuständigen Senats, Wolfgang Spindler.

In zwei Eilverfahren hatte der BFH zuletzt den Vollzug der Spekulationssteuer für 1999 und 2000 ausgesetzt, da Zweifel an der Verfassungskonformität bestanden.
Hintergrund der neuen Verfahren über die Spekulationssteuer ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im März 2004 hatten die Richter des BVG die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte entschieden, die Regelung benachteilige ehrliche Steuerzahler. 1999 wurde die Vorschrift geändert und die Spekulationsfrist auf zwölf von sechs Monaten heraufgesetzt.

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