Schlagwort: Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung: Staat bietet Zuschüsse für Käufer und Modernisierer

Die staatliche KfW Bank bietet nach Angaben des Bielefelder Baugeldvermittlers Enderlein für Immobilienkäufer und Sanierer nicht nur zinsgünstige Darlehen – sondern ermöglicht sogar Kredite mit „Minuszinsen“. „Im Falle einer Komplettsanierung ist durch einen Tilgungszuschuss ein Plus für den Kreditnehmer möglich“, sagt Manfred Hölscher, Chef des Bielefelder Baugeldvermittlers Enderlein. Angesichts des insgesamt gesunkenen Zinsniveaus hat die KfW ihre Konditionen nun nochmals nach unten angepasst.

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comdirect Umfrage: Für das Traumhaus würden viele einen Zweitjob annehmen

Um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, würden viele Deutsche vollen Einsatz zeigen: Sollten Eigenkapital und Immobilienkredit für die Finanzierung der eigenen vier Wände nicht ausreichen, wären 42,3 Prozent der Bundesbürger bereit, einen Zweitjob aufzunehmen, um das Budget aufzustocken.
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ERGO Versicherung: Immobilien mit Lebensversicherung finanzieren

Ein eigenes Haus mit Blick ins Grüne ist für viele ein Lebenstraum, allerdings auch eine nachhaltige finanzielle Herausforderung: Zu der nicht unerheblichen Belastung durch den reinen Kaufpreis kommen, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe, Gebühren für Notar und Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer hinzu.
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Studie Immobilienfinanzierung: Fast 90 Prozent kümmern sich frühzeitig um Anschlussfinanzierung

Den Deutschen eilt weltweit der Ruf voraus, äußerst sorgfältig in der Zukunftsplanung zu sein. Wie die Baugeldstudie 2010 des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount zeigt, gilt das auch für die Finanzierung der eigenen vier Wände: 57,2 Prozent der Befragten sind der Meinung, Immobilienbesitzer sollten sich ein halbes Jahr vor Ablauf der Zinsbindung um die Anschlussfinanzierung kümmern.
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Enderlein Immobilienfinanzierung: Kunden können auf Ansparphase für Bausparvertrag verzichten

Normalerweise dauert es mehrere Jahre, bis Immobilienkäufer einen Bausparvertrag nutzen können. Der Baugeldvermittler Enderlein aus Bielefeld jedoch bietet jetzt einen sofort zuteilungsreifen Vertrag an. Immobilienkäufer und Häuslebauer können dadurch augenblicklich von den vergünstigten Zinsen eines Bausparvertrages profitieren. Die Zinsersparnis beträgt 0,3 Prozent und mehr.
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Bausparen

Eine bequeme und einfache Möglichkeit, an das notwendige Kapital für eine solide Immobilienfinanzierung zu kommen, bietet das Bausparen. Mit überschaubaren Sparbeiträgen und staatlicher Bauförderung schafft man die Grundlage für Wohneigentum. Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus
dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen.

Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen. Damit erfüllt man umso schneller alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens.

Bausparkassen zahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Dieser Zinssatz ist im Vergleich zu anderen Anlageformen sehr niedrig. Dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit.

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, sobald sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Diese Bewertungszahl ist von der Spardauer, dem Guthaben, aber auch der Bonität des Bausparers abhängig.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Am Bewertungsstichtag muss das Mindestsparguthaben erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab
Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Darlehen. Wer auf das Bauspardarlehen verzichtet, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonuszins von der Bausparkasse.

Wie kann ich Hypothekenkredite vergleichen?

Wer eine Immobilie finanzieren will, sollte sich eine Checkliste zusammenstellen, um die Angebote der verschiedenen Kredit-Anbieter richtig zu vergleichen. Nicht immer ist die Baufinanzierung mit dem niedrigsten Zinssatz auch die günstigste.

Die Zinsen können mit einem Vergleichsrechner schnell verglichen werden. Danach sollte man bei den zinsgünstigen Anbietern individuelle Angebote anfordern. Dabei sollte man immer komplette Angebote mit vollständigem Zins- und Tilgungsplan einholen. Vorsicht auch mit schnellen Unterschriften bei der nächstbesten Bank. Ein Vertrag bindet Sie über einen lange Zeit an diese Bank.
Jede Immobilienfinanzierung ist genauso individuell wie die Immobilie selbst. Daher sollte man besonderen Wert auf die Zusatzvereinbarungen legen: Sind Sondertilgungen kostenfrei möglich? Normalerweise sollten fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme pro Jahr zusätzlich getilgt werden können.
Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte mit klaren Formulierungen. Klären Sie auch rechtzeitig ab, ob und ab welchem Zeitpunkt Bereitstellungszinsen fällig werden. Viele Banken verlangen ab dem dritten Monat 0,25 Prozent der Darlehenssumme.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kreditinstitut auch Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Ihrem Finanzierungskonzept mitberücksichtigt und Ihnen bei der Beantragung der Mittel zur Seite steht.
Um ein Angebot für eine Finanzierung einzuholen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

– Einkommensnachweis
– Eigenkapitalnachweis
– Kaufvertrag / Werkvertrag
– Gesamtkostenaufstellung
– Wohn- und Nutzflächenberechnung
– Grundbuchauszug
– Bauzeichnungen (Grundrisse, Querschnitte, Ansichten)
– Baugenehmigung
– Die entsprechenden Verträge bei Kaufpreisfinanzierungen, Erbauseinandersetzungen und Erbbaurechtsbeleihungen
– Bei Beleihung von Wohnungseigentum die Teilungserklärung
– Bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Aufstellung der beabsichtigten Arbeiten bzw. eine Zusammenstellung der Kostenvoranschläge
– Bei Mietwohnungsbeleihungen die Ertragsaufstellung mit Mieterverzeichnis und den Hauptmietverträgen
– Bei Grundstücksteilungen die Teilungsgenehmigung
– Flurkarte mit eingezeichneter Gebäudelage

Wie funktioniert die staatliche Förderung durch Wohnriester

Beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.
Bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird schließlich zur Immobilienfinanzierung genutzt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. In diesem Fall muss die Immobilie aber noch 20 Jahre gehalten werden.
Oder der Riester-Sparer nutzt die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahre wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an sein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von zehn Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue selbst genutzte Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.