Die Vorstellung von den eigenen vier Wänden, womöglich noch im Grünen, ist für viele ein Traum. Die eigene Immobilie bietet persönliche Freiräume und stellt eine solide Investition für das Alter dar. Leider verfügen die meisten nicht über die Mittel, sich aus eigener finanzieller Kraft ein Haus zu errichten. Der Staat unterstützt Häuslebauer aber beim Bausparen.
Schlagwort: Bausparvertrag
Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Bausparen ist die einzige vermögensbildende Anlage, die sogar doppelt vom Staat gefördert wird.
1. Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie unterstützt. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr bekommen. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 51.200 Euro nicht übersteigt.
2. Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Zulage beträgt 9 Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden je Arbeitnehmer 470 Euro pro Jahr gefördert.
Ledige erhalten pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 35.800 Euro nicht übersteigt.
Wann lohnt sich ein endfälliges Darlehen?
Um bei einer Baufinanzierung die Zeit bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages zu überbrücken, eignet sich das endfällige Darlehen. Hier wird die Darlehensschuld erst am Ende Vertragslaufzeit fällig. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen.
Bei einer Vermietung können Sie die Zinsen für ein endfälliges Darlehen steuerlich geltend machen.
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