Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Riester-Baudarlehen

"Die neue staatliche Förderung kann dazu beitragen, dass wieder mehr Verbraucher den Mut fassen, sich eigene vier Wände zu bauen", vermutet Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Allerdings ist es nicht einfach zu erkennen, mit welchem staatlich geförderten Vertrag die Baufinanzierung optimal gestaltet werden kann. Deshalb sollten sich Verbraucher vorab in aller Ruhe über den so genannten "Wohn-Riester" informieren und in den letzten Tagen des Jahres nichts überstürzen.

Neben Bank- und Fondssparplänen sowie Rentenversicherungen werden jetzt vor allem auch zertifizierte Immobiliendarlehen und Bausparverträge gefördert.

Das heißt, auch für diese gibt es die bekannten Grund- und Kinderzulagen sowie die steuerliche Förderung. Allerdings gilt das nur, wenn die Immobilie nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt wurde.

"Aus unserer Sicht sind für Bauherren insbesondere die Riester-Darlehen von Interesse", schätzt Hoffmann ein. Die Zulagen fließen hier in die Tilgung des Kredites ein. Der Bauherr spart dadurch Zinsen und profitiert von der schnelleren Rückzahlung des Kredites.

Allerdings bieten bis jetzt nur wenige Banken diese lukrativen Darlehen an. Dagegen offerieren schon mehrere Bausparkassen ihre neuen Riester-Bausparverträge. Sie unterscheiden sich von klassischen Bausparverträgen dadurch, dass die Abschlussgebühr auf mindestens fünf Jahre verteilt wird.

Förderfähig sind hierbei sowohl die Einzahlungen in der Ansparphase als auch die späteren Tilgungsleistungen, wenn das Darlehen entsprechend den Fördervorrausetzungen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnraums eingesetzt wird.

Bauspar-Sofortfinanzierungen und andere Kombinationsfinanzierungen – bei denen zunächst nur Zinsen, aber keine Tilgungen geleistet werden – sind ebenfalls in die Förderung einbezogen. "Diese Form der Baufinanzierung ist jedoch regelmäßig teurer", schätzt Hoffmann ein.

Wer erst in einigen Jahren sein Hausvorhaben umsetzen und bis dahin noch Eigenkapital bilden will, kann ebenfalls auf Riester bauen. In diesen Fällen kann auch ein klassischer Riestervertrag, also beispielsweise ein Banksparplan, genutzt werden.

Das in diesem Vertrag gebildete Kapital kann dann vollständig und ohne die bisherige Rückzahlungspflicht entnommen und als Eigenkapital für die Baufinanzierung verwendet werden. Das hat den positiven Effekt, dass eine niedrigere Darlehensaufnahme nötig ist.

Wenig Vorteile hält das neue Eigenheimrentengesetz für diejenigen parat, die 2006 oder 2007 ihr Haus erworben haben. Sie haben nur die Möglichkeit, mit Eintritt ins Rentenalter aus einem klassischen Riester-Sparvertrag, also beispielsweise einem Fondssparplan, Kapital zu entnehmen, um eine dann noch vorhandene Restschuld aus einer Baufinanzierung zu tilgen.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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