Schlagwort: Vermögenswirksame Leistungen

Bausparen sichert Niedrigzinsen und ist attraktiv

Wenn die Zinsen im Keller sind, ist Bausparen besonders attraktiv. Wer später bauen will, sichert sich so niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft. Dank staatlicher Förderung ist der Bausparvertrag aber auch für Anleger interessant.
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Schwäbisch Hall: Vermögenswirksame Leistungen von Arbeitgeber und Prämien vom Staat nicht verschenken

Wer schenkt dem Staat oder seinem Chef schon gerne Geld? Millionen Arbeitnehmer tun es dennoch jeden Monat: Mehr als die Hälfte der rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten verzichtet auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers – und damit zusätzlich auf lukrative Prämien, die der Staat auf Bauspar- oder Fondsparleistungen zahlt.
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Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Bausparen ist die einzige vermögensbildende Anlage, die sogar doppelt vom Staat gefördert wird.

1. Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie unterstützt. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr bekommen. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 51.200 Euro nicht übersteigt.

2. Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Zulage beträgt 9 Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden je Arbeitnehmer 470 Euro pro Jahr gefördert.
Ledige erhalten pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro und Verheiratete, deren Jahreseinkommen 35.800 Euro nicht übersteigt.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind von einem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt erbrachte Zahlungen, die in bestimmte Anlageformen eingezahlt mit einem staatlichen Zuschuss gefördert werden. Der Bausparvertrag gehört zu den förderungswürdigen Anlageformen. Für jeden Arbeitnehmer sind jährlich maximal 936,- DM anlage- und förderungsfähig. Schöpft der Arbeitgeber diesen maximalen Anlagebetrag nicht aus, kann der Arbeitnehmer den Fehlbetrag durch direkte Abtretung von seinem Gehalt ausgleichen.