Schlagwort: Grundbuch

Anschaffungskosten

Als Anschaffungskosten bezeichnet mal alle Kosten, die anfallen, wenn man einen Wertgegenstand – wie beispielsweise eine Immobilie – erwirbt. Hierzu gehören nicht nur die Hauptkosten für den eigentlichen Kauf, sondern auch viele Nebenkosten. Bei einer Wohnung können das beispielsweise die Notargebühren, die Gebühren für den Grundbucheintrag oder die Grunderwerbssteuer sein. Auch nachträgliche Anschaffungskosten müssen dazu gerechnet werden um die tatsächlichen Ausgaben richtig zu kalkulieren.

Immobilien – Mieten oder Kaufen?

„Eigentum verpflichtet“, sagt der Volksmund und meint damit auch den Besitz von Immobilien. Denn selbst wenn man in einer Eigentumswohnung lebt, muss man für das Wohnen zahlen. Wann lohnt es sich zu bauen oder zu kaufen? Oder soll man besser zur Miete leben und sein Geld gut anlegen? Lesen Sie mehr in unserem Text.


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Im Test: Das Energiedarlehen der DKB

Im Test: Das DKB Energie-Darlehen Die Preise für Öl und Gas schnellen derzeit in die Höhe. Wer beim Heizen sparen will, kann seine Heizungsanlage auf erneuerbare Energie umrüsten. Die Ausgabe macht sich bald bezahlt. Doch für „kleinere“ Darlehen ohne Grundbucheintrag verlangen die Banken oft höhere Zinsen. Die DKB bietet ein Energie-Darlehen für Kredite ab 5.000 Euro. Was dahinter steckt, lesen Sie in unserem Produkttest.
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BGH-Entscheidung: Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers dulden

Der Käufer eines Grundstücks darf Mietwohnungen bereits modernisieren, bevor er selbst als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der ursprüngliche Vermieter den Käufer hierzu ermächtigt hat und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden (§ 554 Abs. 2 und 3 BGB), gegeben sind.
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Kreditverkauf: Darlehensnehmer rechtlich gut abgesichert

Um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können, benötigen Häuslebauer und Wohnungskäufer oftmals einen Immobilienkredit. Derzeit sind einige Verbraucher verunsichert über Berichte, dass Banken und Sparkassen „Kredite verkaufen“. Viele fragen sich, was passiert in diesem Fall mit meinem Kredit und der als Sicherheit im Grundbuch eingetragenen Grundschuld?


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Kann ich beim Erwerb einer Immobilie die Gebäudeversicherung wechseln?

Sie treten beim Kauf einer Immobilie automatisch in eine bestehende Gebäudeversicherung ein. Jedoch kann diese Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift gekündigt werden. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit eine neue und günstige Versicherung bei einer Gesellschaft ihrer Wahl abzuschließen. Es wird außerdem empfohlen zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen, um die bereits gezahlten Versicherungsprämie des Verkäufers auszunutzen.

Wie wird das Bauspardarlehen abgesichert?

Die Absicherung erfolgt, indem eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen wird, allerdings nur, wenn der Kredit 10.000 EUR übersteigt. Die Höhe des Kredits ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 Prozent des Marktwerts. Bei 80 Prozent des Beleihungswertes setzen Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.