Bausparen mit staatlicher Unterstützung für die eigenen vier Wände

Auszahlung des Bausparkredits

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Nach der Auszahlung des Darlehens beginnt die Darlehensphase. Das Bauspardarlehen wird Ihnen wie ein Hypothekenkredit in Form eines Annuitätendarlehens (Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen in Raten) gewährt.

Die Höhe dieses Kredits ist die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und Ihrem Bausparguthaben. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt normalerweise zu 100 Prozent. Eine Gebühr wird hierfür nicht fällig, da man ja bereits bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr bezahlt. Allerdings gibt es auch Tarife, die einen Disagio, also einen Abschlag, vorsehen.

Unabhängig davon kann das Darlehenskonto mit einer Darlehensgebühr belastet werden. Früher waren das etwa zwei Prozent der Darlehenssumme. Inzwischen verzichten die meisten Bausparkassen aber auf diese Gebühr. Man sollte dennoch vor Abschluss des Bausparvertrags prüfen, ob sie noch erhoben wird und in welcher Höhe.

Manche Anbieter erheben zusätzlich noch Verwaltungskosten. Sie liegen in der Regel bei einigen Promille der Darlehenssumme.

Laufzeit
Die Laufzeit des Bauspardarlehens ist angesichts der höheren Tilgungsraten deutlich kürzer als bei einem Hypothekenkredit. Sie liegt im Allgemeinen bei zehn bis zwölf Jahren.

Darlehenszinsen und Tilgung
Der Darlehenszinssatz beträgt in den meisten Tarifen zwischen 3 und 4,25 Prozent. Das liegt im Schnitt gut einen Prozentpunkt unter den Hypothekenzinsen. Hinzu kommt, dass der Darlehenszins während der gesamten Laufzeit fixiert ist, und die Kosten daher kalkulierbar sind.

Allerdings ist der anfängliche Tilgungsanteil deutlich höher als bei einem Hypothekenkredit, da die Laufzeit der Tilgung kürzer ist als bei einem Hypothekenkredit. Die Tilgungsleistungen sind in der Regel in gleich bleibenden Monatsraten zu erbringen.

Zusätzlich zu den Tilgungs- und Zinszahlungen fallen bei manchen Tarifen jährliche Prämien für eine Restschuldversicherung an, die manche Bausparkassen von ihren Darlehensnehmern verlangen.

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