Steigende Zinsen für Immobilienkredite, anziehende Immobilienpreise, erhöhte Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern ab 1. Januar: Immobilieninteressenten, die ihr Objekt aus diversen Gründen noch in diesem Jahr kaufen und mit einem Darlehen finanzieren wollen, können bis zum Weihnachtsfest aktiv werden.
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Schlagwort: Grundschuld
Im Test: Das Energiedarlehen der DKB
Die Preise für Öl und Gas schnellen derzeit in die Höhe. Wer beim Heizen sparen will, kann seine Heizungsanlage auf erneuerbare Energie umrüsten. Die Ausgabe macht sich bald bezahlt. Doch für „kleinere“ Darlehen ohne Grundbucheintrag verlangen die Banken oft höhere Zinsen. Die DKB bietet ein Energie-Darlehen für Kredite ab 5.000 Euro. Was dahinter steckt, lesen Sie in unserem Produkttest.
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Energiedarlehen: Kredit ohne Grundschuld für regenerative Maßnahmen
Weil die Rohstoffpreise kontinuierlich steigen, erwägen immer mehr Immobilienbesitzer eine energetische Sanierung ihres Objektes. Neben klassischen Ratenkrediten und Modernisierungsdarlehen gibt es zunehmend auch Mischformen zur Finanzierung von energetischen Modernisierungen.
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Kreditverkauf: Darlehensnehmer rechtlich gut abgesichert
Um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können, benötigen Häuslebauer und Wohnungskäufer oftmals einen Immobilienkredit. Derzeit sind einige Verbraucher verunsichert über Berichte, dass Banken und Sparkassen „Kredite verkaufen“. Viele fragen sich, was passiert in diesem Fall mit meinem Kredit und der als Sicherheit im Grundbuch eingetragenen Grundschuld?
Kreditverkauf: Grundschuld kann nicht losgelöst veräußert oder verwertet werden
In mehreren TV-Sendungen wurde in den vergangenen Tagen und Wochen behauptet, Grundschulden, die als Sicherheit für Wohnungsbaudarlehen dienen, könnten losgelöst von der Darlehensforderung veräußert und dann in voller Höhe verwertet werden.
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Grundschuld
Grundschuld ist die Belastung eines Grundstückes in der Form, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1191 BGB).
Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und wird i.d.R. zur Absicherung eines Darlehens bestellt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie aber von der gesicherten Forderung unabhängig: wird das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später als Sicherheit für ein neues Darlehen wieder verwendet werden.