Monatsarchiv: Januar 2010

Wird auch eine Weiterbildung in der Kurzarbeit gefördert?

Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.

Wie wird der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur unterstützt?

Der Chef erhält von der Arbeitsagentur 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn er einen oder mehrere seiner Angestellten in Kurzarbeit beschäftigt.
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen.
Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Was verdiene ich in der Kurzarbeit?

Der Arbeitnehmer bekommt das Kurzarbeitergeld nicht direkt von der Arbeitsagentur. Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Nettogehalt der ausgefallenen Arbeitszeit. Lebt ein Kind im Haushalt des Angestellten, bekommt er 67 Prozent des ausgefallenen Gehalts. Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus, er bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Berechnen Sie mit einem Kurzarbeitergeldrechner, wie viel Gehalt Ihnen in der Kurzarbeit noch zusteht.

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren, wenn mein Chef das verlangt?

Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.

Wie lange kann die Kurzarbeit dauern?

Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld liegt für bis Ende 2009 begonnene Maßnahmen bei derzeit 24 Monaten, ansonsten darf die Kurzarbeit maximal 18 Monaten dauern. In diesem Rahmen richtet sich die Dauer der Kurzarbeit nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers. Sobald es der Firma wirtschaftlich wieder besser geht, sollte die Kurzarbeit beendet werden.

Wann kann der Chef auf Kurzarbeit umstellen?

Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit wieder aufgenommen werden kann. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.

Warum gibt es Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann sich der Betrieb einer schlechteren Auftragslage anpassen. Sei es nun saisonbedingt über den Winter oder in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute. So kann auch der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.
Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.

Karlheinz Reichert neuer Vorsitzender des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund haben in ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr Karlheinz Reichert zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Reichert ist Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen in Frankfurt am Main. Er folgt auf Wilfried Gleitze, ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden ist.
Weiterlesen »