Schlagwort: Verdienst

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das komplette vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Über unseren Arbeitslosengeld-Rechner können Sie schon im Voraus berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld möglicherweise ausfällt. Den tatsächlichen Anspruch erfahren Sie jedoch nur von der Arbeitsagentur.

Wann kann der Chef auf Kurzarbeit umstellen?

Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit wieder aufgenommen werden kann. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.

Verdienste und Arbeitskosten von 2008 im EU-Vergleich

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verdienten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich im Jahr 2008 durchschnittlich 41 509 Euro brutto. Das waren 2,8% mehr als 2007. In den neuen Ländern stiegen die Verdienste mit 3,0% auf 30 151 Euro geringfügig stärker als im früheren Bundesgebiet (2,8% auf 43 310 Euro). Damit erreichten Arbeitnehmer in Ostdeutschland 70% des Verdienstniveaus in Westdeutschland.
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