Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das komplette vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Über unseren Arbeitslosengeld-Rechner können Sie schon im Voraus berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld möglicherweise ausfällt. Den tatsächlichen Anspruch erfahren Sie jedoch nur von der Arbeitsagentur.
Schlagwort: monatlich
Gibt es für jedes Kind gleich viel Kindergeld?
Nein, das Kindergeld ist je nachdem, für das wievielte Kind es beantragt wird, unterschiedlich hoch: Für das erste und zweite Kind besteht seit Januar 2010 ein Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind auf 215 Euro pro Monat.
Zuvor bestand für das erste und zweite Kind ein Anspruch auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro und ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Bis Ende 2008 betrug das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind waren es 179 Euro pro Monat.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie, wie viel Kindergeld Ihnen insgesamt zusteht
Aufgeschobene Rente
Die aufgeschobene Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung. Der Versicherte zahlt regelmäßig einen bestimmten Betrag ein oder leistet einen Einmalbetrag. Zu Beginn der Rentenzeit kann der Kunde wählen, ob er lebenslang eine monatliche feste Rente möchte oder das gesamte Kapital auf einmal ausbezahlt haben möchte.
Welche Zahlweise empfiehlt sich: monatlich oder jährlich?
Eine jährliche Beitragszahlung ist günstiger als eine monatliche Zahlweise.