Schlagwort: Tilgung

Was ist mit den Kosten für Wohn-Eigentümer?

Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnt, bekommt Unterstützung zu den Kosten der Unterkunft und den damit verbundenen Belastungen. Hierzu gehören beispielsweise die Hypothekenzinsen in angemessener Höhe, die Grundsteuer aber auch die Nebenkosten und die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung.
Nicht dazu gehören jedoch die Raten für die Tilgung des Darlehens, weil man sich damit eine Sicherheit für die Zukunft aufbaut.

Aber auch bei Immobilien-Eigentum gilt: Die Kosten für den Wohnraum müssen angemessen sein, ansonsten kann ein Umzug in eine kleinere oder günstigere Wohnung angeordnet werden. Zieht man aus eigener Initiative um, muss man in jedem Fall vorher mit seinem Sachbearbeiter darüber sprechen und abklären, ob die künftigen Kosten übernommen werden.

Mit Wohnriester später keine Miete zahlen?

WohnriesterNoch ist es nicht wirklich spruchreif, dennoch erregt es die Gemüter: Wohnriester. Wenn der Bundestag dem Entwurf der Großen Koalition für das Eigenheimrentengesetz zustimmt, kann man demnächst seine Riester-Zulagen auch in die eigenen vier Wände stecken.

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Kreditverkauf: Darlehensnehmer rechtlich gut abgesichert

Um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können, benötigen Häuslebauer und Wohnungskäufer oftmals einen Immobilienkredit. Derzeit sind einige Verbraucher verunsichert über Berichte, dass Banken und Sparkassen „Kredite verkaufen“. Viele fragen sich, was passiert in diesem Fall mit meinem Kredit und der als Sicherheit im Grundbuch eingetragenen Grundschuld?


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Welche Kosten kommen bei einer Umschuldung auf mich zu?

Auch bei einem Umschuldungskredit fallen zusätzliche Kosten an. Dazu gehören die üblichen Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren. Wenn bei Ihrem alten Kredit die Gebühren nicht über die Tilgungsdauer gestreckt wurden, sondern auf einmal am Anfang fällig waren, so kann es sein, dass Sie die Bearbeitungsgebühren vom Vorkredit nicht oder nur zum Teil zurückerstattet bekommen. Wenn Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und diese nun kündigen, wird in der Regel nur der Rückkaufwert erstattet. Zudem verlangt die alte Bank für die frühere Ablöse eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Auch durch Ihr inzwischen gestiegenes Alter kann die Aufnahme eines Neukredits verteuern. Alle diese Kostenfaktoren sollten Sie bei der Entscheidung für eine Umschuldung im Auge haben und die Informationen von Ihrer Bank einholen.

Was ist ein Disagio?

Die Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Darlehensauszahlung wird als Disagio bezeichnet. Diese Zinsvorauszahlung führt dazu, dass die Bank den Nominalzins senkt. Das Disagio wird spätestens bei der Darlehensauszahlung fällig und wird deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Der effektive Jahreszins bleibt hiervon unberührt. Ebenso wird das Disagio nicht auf die Tilgung der Baufinanzierung angerechnet. Darlehensnehmer können gegen einen geringen Aufpreis einen vollen Baukredit zu einem geringen Nominalzins bekommen. Ein Disagio lohnt sich hingegen bei einer Vermietung der eigenen Immobilie, da sie das Disagio als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können.
Sie sollten sich bei einem Disagio als Eigennutzer darauf einstellen, das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist der Zinssatz stark steigen wird, da die Bank das laufende Zinsniveau anpasst.

Was ist eine Sondertilgungsoption?

Im Rahmen einer Baufinanzierung bieten die meisten Kreditinstitute die Möglichkeit, Sondertilgungen unabhängig von den monatlichen Raten durchzuführen. Bei einem Baukredit liegt die Sondertilgung in der Regel zwischen 5 und 20 Prozent des Nominalbetrags. In den meisten Fällen berechnen die Kreditinstitute dafür einen Zinsaufschlag, dessen Höhe abhängig vom Umfang der Sondertilgung ist.

Sollten Sie eine Sondertilgung für einen Baukredit fest vereinbaren, sollten Sie die Sondertilgung ihrem persönlichen Kapitalfluss anpassen. Dadurch kann die Laufzeit der Baufinanzierung reduziert werden und es können Zinsen gespart werden.

Welche Kosten werden in den Kredit mit eingerechnet und welche nicht?

Bei der Berechnung des Preises für einen Kredit gehen alle Beiträge mit ein. Dazu gehören der Tilgungssatz, die Bearbeitungsgebühr, der Nominalzins und weitere Gebühren. Die Kontoführungsgebühren, erhobene Gebühren der Kreditinstitute und die anfallenden Schätzkosten werden nicht berücksichtigt.