Mit Wohnriester später keine Miete zahlen?

WohnriesterNoch ist es nicht wirklich spruchreif, dennoch erregt es die Gemüter: Wohnriester. Wenn der Bundestag dem Entwurf der Großen Koalition für das Eigenheimrentengesetz zustimmt, kann man demnächst seine Riester-Zulagen auch in die eigenen vier Wände stecken.

So funktioniert Wohnriester

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(awe) „Die Förderung der Eigenheimrente ist auf dem Weg“, so der Tenor einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vor ein paar Tagen. Nun werde an einem konkreten Entwurf gearbeitet für das neue „Eigenheimrentengesetz“.

Die bisherigen Vorschläge der Großen Koalition gehen dahin, dass die Regelungen zur herkömmlichen Riester-Rente ausgedehnt werden auf die Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum. Die Idee: Im Alter keine Miete zahlen, also die gesparte Ausgabe als geldwerter Vorteil statt einer monatlichen Rente.

Um sich dies zu finanzieren, kann man mit der Riester-Zulage künftig den Kauf oder Bau einer Immobilie finanzieren. Doch auch für die Entschuldung eines bereits vorhandenen Hauses oder einer Eigentumswohnung kann man seinen Riester-Beitrag nebst Zulagen verwenden, indem man die Zahlungen direkt zur Tilgung des Darlehens nutzt.

Die Zulagen zahlt der Staat wie beim herkömmlichen Riester-Sparen, und gerade für Familien kann da gut was zusammenkommen: Die Zulage für jeden rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen beträgt 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich – sofern man seine Mindestbeiträge in den Spar- oder Darlehensvertrag einzahlt. Und das sind seit 2008 vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens.

Wer eher weniger verdient, kommt so schon mit einer relativ geringen Eigenleistung an seine vollen Zulagen. Und anders herum gibt es einen höheren Steuervorteil, für alle, die mehr einzahlen: Denn seit diesem Jahr werden vom Finanzamt 2.100 Euro statt bisher 1.575 Euro als steuerliche Sonderausgaben akzeptiert. Viele weitere Informationen zur Riester-Rente und für wen sie sich lohnt, lesen Sie im Text „Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen“

Doch Wohnriester gilt nicht nur für alle, die sich in Zukunft für eine private Altersvorsorge entscheiden, sondern auch für „Altkunden“: Denn wer jetzt schon in eine staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlt, soll das Gesparte teilweise oder komplett in den Erwerb einer Immobilie stecken können – in Form von zusätzlichem Eigenkapital zum Kauf oder als Sondertilgung zwischendurch.

Zusätzlich soll es die Entnahme auch zu Beginn der „Auszahlungsphase“ geben. Diese Bar-Entnahmen müsse man nicht zwingend zurückzahlen, so das Finanzministerium. Und das wäre neu: Denn bisher kann man lediglich vorübergehend einen Betrag von 10.000 bis 50.000 Euro zur Wohnfinanzierung aus seinem Riester-Vertrag entnehmen. Und zwei Jahre nach der Entnahme muss der Riester-Sparer mit der Rückzahlung beginnen, bis zum Renteneintritt muss das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Das soll also künftig wegfallen.

Ob man das Geld allerdings gewinnbringend in eine Immobilie einbringt, die ihren Wert hält, ihn über die Jahre sogar noch steigert, oder deren Marktwert sinkt, liegt ganz im Geschick des Bauherren, bzw. Käufers.

Wer im Alter eine Riester-Rente bezieht, muss diese Einnahme versteuern. Wie wird dies bei Wohnriester gehandhabt? Lesen Sie hierzu mehr auf der folgenden Seite.

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