Kreditverkauf: Darlehensnehmer rechtlich gut abgesichert

Um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können, benötigen Häuslebauer und Wohnungskäufer oftmals einen Immobilienkredit. Derzeit sind einige Verbraucher verunsichert über Berichte, dass Banken und Sparkassen „Kredite verkaufen“. Viele fragen sich, was passiert in diesem Fall mit meinem Kredit und der als Sicherheit im Grundbuch eingetragenen Grundschuld?


Kreditnehmer sind in Deutschland rechtlich gut abgesichert. Bei einem Kreditverkauf hat der Erwerber keine anderen Rechte als das ursprüngliche Kreditinstitut. Alle Vereinbarungen, die zwischen Kreditinstitut und Kunden getroffen wurden, gelten unverändert – also auch die Höhe des Zinssatzes, der Tilgungsrate und der Laufzeit des Kredits. Der Erwerber kann – wie das Kreditinstitut – auch nur dann die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Bedient der Kunde den Kredit ordnungsgemäß, hat er nicht zu befürchten, sein Haus oder seine Wohnung wegen eines „Kreditverkaufs“ zu verlieren.
Fragen und Antworten zum Kreditverkauf hat der Bankenverband in einem neuen Folder zusammengestellt. Wichtige rechtliche Begriffe wie zum Beispiel „Grundschuld“ oder „Sicherungsvereinbarung“ werden hier erläutert. Die Publikation kann kostenlos per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) angefordert, direkt beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin, bestellt oder im Internet unter www.bankenverband.de heruntergeladen werden.

Pressemitteilung des Bundesverband deutscher Banken

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