Schlagwort: Sperrfrist

Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?

Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Damit alles möglichst reibungslos abläuft, bringen Sie am besten gleich bei Ihrem ersten Besuch in der Agentur für Arbeit die kompletten nötigen Unterlagen mit.
Hierzu gehören:
Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
Das Kündigungsschreiben.
Die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.
Wenn Sie vorher bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben: einen Nachweis darüber.
Den Beitragsnachweis zur Arbeitslosenversicherung, z.B. über die Lohnbescheinigung.
Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist: die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu berechnen, erhalten Sie einen Antragsvordruck, der sorgfältig und vollständig ausgefüllt möglichst persönlich wieder zurückgegeben werden sollte.
Alle Unterlagen, die man bei der Arbeitslosmeldung noch nicht hat – zum Beispiel die Lohnsteuerkarte – kann man nachreichen. Die nötigen Formulare z.B. für die Arbeitsbescheinigung und den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommt man bei der Arbeitslosmeldung.

Endspurt Bausparen: Jetzt aber schnell

Endspurt Bausparen:Jetzt aber schnell Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für 2009 zu sichern, müssen Sparer noch in diesem Jahr einzahlen. Warum es sich sogar lohnt, jetzt noch schnell einen Bausparvertrag abzuschließen, lesen Sie hier.

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Was bedeutet Karenzzeit oder Sperrfrist?

Die Karenzzeit oder Sperrfrist ist eine Art Wartezeit. In diesem Zeitraum besteht zwar der Versicherungsschutz, aber es werden keine Leistungen bezahlt. Die meisten Versicherungen zahlen erst bei einer Berufsunfähigkeit, die mindestens sechs Monate andauert (in einigen Fällen erst nach drei Jahren). Deshalb werden die Rentenzahlungen häufig erst nach Ablauf dieser sechsmonatigen Wartezeit geleistet.

Selbstständig statt arbeitslos – mit Unterstützung der Arbeitsagentur

ExistenzgruenderArbeitslos? Keine Lust mehr auf meckernde Chefs oder nervende Kollegen? Viele suchen und finden in der Selbstständigkeit ihr großes Glück. Wer eine clevere Idee realisieren will, hat durch den Gründerzuschuss und das Einstiegsgeld der Arbeitsagenturen zumindest in der ersten Phase eine finanzielle Unterstützung – unter bestimmten Voraussetzungen.

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Sperrfrist

Im Rahmen der staatlichen Bausparförderung sieht der Gesetzgeber vor, daß der Bausparer für eine bestimmte Zeit in einem Kollektiv verweilen muss. Mit nur einmaliger Inanspruchnahme staatlicher Förderung ist er somit an das Kollektiv gebunden. Die Bindungsfrist beträgt 7 Jahre bei Gewährung einer Wohnungsbauprämie oder einer Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen und 10 Jahre bei Anrechnung der Bausparbeiträge als Sonderausgaben, falls diese Förderform vor dem 01.01.1996 abgeschlossen worden ist. Kommt es vor Ablauf der Sperrfrist zu einer prämienschädlichen Vertragsauflösung (Kündigung), sind die gewährten Vorteile zurück zu erstatten.