Endspurt Bausparen: Jetzt aber schnell

Endspurt Bausparen:Jetzt aber schnell Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für 2009 zu sichern, müssen Sparer noch in diesem Jahr einzahlen. Warum es sich sogar lohnt, jetzt noch schnell einen Bausparvertrag abzuschließen, lesen Sie hier.

Bausparen: Aber bitte mit Zulagen

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(awe) Die Zahlen sprechen für sich: Mehr als 3,5 Millionen Bausparverträge wurden 2008 abgeschlossen. Die Attraktivität des Bausparens ist auch auf die staatliche Förderung zurückzuführen.

Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat anteilig zu den selbst geleisteten Beiträgen gezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen (vL), die vom Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag des Arbeitnehmers eingezahlt werden können. Und seit dem vergangenen Jahr gibt es für spezielle Riester-Bausparverträge eine weitere Zulage.

Förderung sogar vom Chef
Der Arbeitgeber kann mit vermögenswirksamen Leistungen das Bausparen seines Angestellten unterstützen, die Höhe der Zulagen ist meist tariflich geregelt. Bis zu 40 Euro im Monat kann der Chef als vermögenswirksame Leistungen dazugeben.
Vermögenswirksame Leistungen können Teil des normalen Gehalts sein oder zusätzlich gezahlt werden. Die Arbeitnehmersparzulage als staatlichen Zuschuss gibt es allerdings nur bei der Anlage der vL in Bausparverträge oder Aktienfonds.

Die Zulage beträgt neun Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden je Arbeitnehmer 470 Euro pro Jahr gefördert. Das bringt eine maximale Förderung von jährlich rund 43 Euro für alleinstehende und 86 Euro für verheiratete Bausparer.
Gibt der Arbeitgeber weniger als die maximal geförderte Summe als vermögenswirksame Leistungen dazu, kann der Sparer selbst die Differenz in den Bausparvertrag einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro bzw. bei Ehepaaren unter 51.200 Euro liegt, einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu.
Dies gilt jedoch nur für die vom Sparer selbst geleisteten Beiträge und nicht für die vL vom Chef.
Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist – auch Jungendlichen, deren Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten.
Hier lesen Sie, warum sich Bausparen besonders für junge Sparer lohnt.

Bausparen mit Wohn-Riester
Bereits seit 2002 können die Deutschen mit der Riester-Rente ihre Altersvorsorge privat aufstocken. Der Staat fördert dies mit der Riester-Zulage. Seit 2008 ist es möglich, die Zulagen als Wohn-Riester in die private Wohnungsfinanzierung zu investieren: Zahlt der Sparer mindestens vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens ein, gibt der Staat die Zulage dazu. Zahlt er weniger als vier Prozent, gibt es die Förderung anteilig.
Die Zulage, die der Staat dem Riester-Sparer zahlt, beträgt derzeit für Erwachsene 154 Euro pro Jahr und für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro. Bei Kindern, die seit 2008 geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, was Sie tun müssen, um die Zulagen zu erhalten.

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