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Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht finanzielle Absicherung. Von den gesetzlichen Rentenkassen können Sie nicht mehr viel erwarten, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde und es nur noch Erwerbsminderungsrente gibt.
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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

gkv_special_2.jpgJeder Arbeitnehmer, der monatlich unter 3.862,50 Euro verdient, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Die Leistungen aller Kassen sind nahezu identisch. Lediglich Naturheilverfahren, Akupunktur und einige andere Sonderleistungen übernimmt nicht jede Kasse. Für wen dies weniger interessant ist, zählen allein die Beiträge- und die schwanken erheblich: Zwischen etwas über 15 Prozent und um die 12,5 Prozent. Ein Wechsel kann also lohnen.
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