Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Wie kündige ich der alten Kasse?

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Eine Kündigung der bestehenden gesetzlichen Kasse ist jeder Zeit möglich. Seit 2002 gibt es ein permanentes Kündigungsrecht. Allerdings gibt es eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Wer also am 20.03. kündigt, kann erst zum 01.06. Mitglied einer neuen Kasse werden. In diesen zwei Monaten sollte ein Aufnahmeantrag bei der gewünschten neuen Versicherung gestellt werden. Denn, wer nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist keine neue Kasse hat, bleibt automatisch bei der alten (, wie es auch dem Autor widerfuhr). Die Kündigung gilt dann als nicht erfolgt.

Das ganze hat einen Sinn: So ist gewährleistet, dass kein Pflichtversicherter „aus Versehen“ auch nur für kurze Zeit ohne Krankenversicherung da steht.

Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Wer das ganze per Fax, E-Mail oder normalen Brief versendet, sollte auf einer Eingangsbestätigung beharren. So kann die gekündigte Krankenversicherung nicht sagen, die Kündigung sei nicht eingetroffen. Dieses Vorgehen der Kassen ist zwar nicht gerade seriös; es soll aber einige Krankenversicherungen geben, die so versuchen, Ihre Mitglieder zu behalten.

Auf was muss ich bei einem Wechsel achten?
Nach einigen Tagen sendet Ihnen die gekündigte Krankenversicherung eine Kündigungsbestätigung. Dieses Schreiben sollte unbedingt aufgehoben werden. Ohne dieses Schreiben ist ein Eintritt in eine neue Krankenversicherung unmöglich. Am besten sendet man eine Kopie an die neue Kasse. Falls es verloren gehen sollte, haben Sie immer noch das Original.

    Tipp:
    Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Lohnerhöhung, wenn Sie eine günstigere Versicherung gefunden haben. Da Ihr Chef meist die Hälfte der Beiträge zahlt, profitiert auch er davon.

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