Richtiges Verhalten im Schadensfall

Im Schadensfall muss man schon während der Reise aktiv werden und die Versicherung unverzüglich informieren. Wird erst im Heimatland reklamiert, ist es zu spät.

Werden Sie rechtzeitig aktiv

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Im Schadensfall muss man schon während der Reise aktiv werden und die Versicherung unverzüglich informieren. Wird erst im Heimatland reklamiert, ist es zu spät. Folgende Regeln sind zu beachten, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden:

  • Bei Schäden durch einen Dritten (z.B. das Hotel oder die Fluggesellschaft) müssen Sie Ihre Ersatzansprüche bereits vor Ort form- und fristgerecht geltend machen. Legen Sie schriftliche Bescheinigungen dem Versicherer vor.
  • Um die Aufklärung des Schadens zu unterstützen, sollten Sie alle Belege einreichen, die Aufschluss über Art und Höhe des Schadens geben.
  • Schäden durch strafbare Handlungen (Raub, Diebstahl), müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle oder wenigstens dem Zoll gemeldet werden. Das gilt selbst dann, wenn Sie durch die Anzeige einen Flug verpassen würden. Denn ohne das Anzeigenprotokoll ist man auf die Kulanz der Versicherung angewiesen.
  • Wenn Sie selbst Nachforschungen nach einem Gepäckstück anstellen, lassen Sie sich dies vom Fundbüro oder ähnlichen Einrichtungen quittieren.
  • Wenden Sie sich gleich nach der Reise an die Versicherung, um den weiteren Ablauf zu klären.

Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, hat der Versicherungsnehmer eine Frist von sechs Monaten, um bei dem zuständigen Gericht zu klagen. Nach dieser Frist ist das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung befreit.

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