Wechsel- und Kündigungsratgeber

Wie gehe ich bei einem Umzug vor?

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Einen Umzug müssen Sie der Versicherung umgehend mitteilen. Nennen Sie die neue Anschrift und die Größe der Wohnung. Möglicherweise wird dann eine Anpassung der Versicherungssumme notwendig. Erhöht sich der Beitrag, können Sie vorzeitig kündigen. Der Versicherungsschutz besteht zwei Monate lang für beide Wohnungen. Danach erst erlischt der Schutz für die alte Adresse.

Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ehegatten zusammen gezogen sind und Sie beide eine Hausratversicherung besitzen, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Zunächst einmal können Sie die Aufhebung oder Herabsetzung des jüngeren Vertrages verlangen. Eine Aufhebung des länger bestehenden Vertrages sieht der Gesetzgeber nur zum Ende der Vertragslaufzeit vor, was einer Kündigung nahe kommt. Häufig heben Versicherer aus Kulanzgründen den Vertrag vorzeitig auf und erstatten die Jahresbeiträge zurück. Ein Anrecht darauf haben Sie aber nicht.

Bei einer Herabsetzung wird die Versicherungssumme nach unten korrigiert, entsprechend sinken die Beiträge. Auch hier sieht der Gesetzgeber eine Wirkung erst zum Ende der Vertragslaufzeit vor. Häufig ist es auch nötig, die Versicherungssumme des weiter laufenden Vertrages an den erhöhten Hausratbestand anzupassen.

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