Eine Reise-Krankenversicherung lohnt sich immer

Sonderfall: Längere Auslandsaufenthalte …

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Globetrotter und Personen, die länger als drei Monate im Ausland arbeiten oder studieren können nicht auf die günstigen kurzfristigen Auslands-Krankenversicherungen zugreifen. Versicherungen mit Jahresvertrag bieten nur Schutz für einige Wochen. Es ist auch nicht empfehlenswert, mehrere Policen für Einzelreisen mit bis zu 90 Tagen Gültigkeit hintereinander abzuschließen.

Damit der Versicherungsschutz im Krankheitsfall tatsächlich gewährleistet ist, müssten Sie jeweils nach Vertragsende nach Deutschland zurückreisen. Die Versicherung kann Zahlungen verweigern, wenn der Vertrag nicht vor der Reise und nicht in Deutschland abgeschlossen wurde.

Einige private Krankenversicherungen haben Tarife, die 365 Tage im Jahr und weltweit gelten – mit entsprechend hohen Beiträgen. Es gibt aber auch spezielle Angebote, häufig Reisekrankenversicherung genannt, die auf Langzeitreisende zugeschnitten sind. Auch hier gibt es oft ein Höchstalter bis zu dem ein Versicherungsschutz möglich ist.

Ein weiteres Problem stellt sich für Langzeitreisende hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei der Rückkehr nach Deutschland. Haben Sie Ihre Krankenversicherung hier zu Lande gekündigt, sieht es schlecht aus. Es gibt kein Recht auf Wiederaufnahme in die alte Kasse. Rutscht man auf der Gangway am hiesigen Flughafen aus, zahlt die Reisekrankenversicherung oft nicht mehr.

Empfehlenswert ist es daher, die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen ruhen zu lassen oder bei einer Privaten eine Anwartschaft zu vereinbaren. In beiden Fällen sind Sie wieder versichert, sobald Sie heimatliche Gefilde erreichen. Für dieses Recht müssen Sie allerdings während der Reise – wenn auch ermäßigte – Beiträge zahlen.

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