Jeder Fünfte in Deutschland unter 35 rechnet nicht mehr damit, später einmal eine staatliche Rente zu erhalten. Das hat eine repräsentative Umfrage von Ipsos im Auftrag der HanseMerkur Versicherungsgruppe ergeben. Nur handeln viele noch nicht dementsprechend.
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Schlagwort: Riester-Rente
Riester-Rente: 25 Prozent der Riester-Sparer verschenken Zulage für das Jahr 2006
Noch immer verschenken zahlreiche Riester-Sparer ihre staatlichen Zulagen. Dies geht aus einer Auswertung von Union Investment als größtem Anbieter von Riester-Produkten in Deutschland für das Jahr 2006 hervor.
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Swiss Life: Staatliche Förderung für die Altersvorsorge nutzen
Der Staat bietet unterschiedliche Formen der Unterstützungen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Viele Menschen sind jedoch nur unzureichend über diese Möglichkeiten informiert und kennen nur die Zulagen zur Riester-Rente.
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Finanzkrise: Riester-Renten sind sicher
Die Finanzkrise verunsichert viele Bürger. Wer sein hart erarbeitetes Geld spart, fragt sich jetzt vielleicht: Wie sicher ist meine Geldanlage?
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Riester-Rente: Bonus für Berufseinsteiger
Der Staat verschenkt Geld – doch diejenigen, die es erhalten sollen, bekommen davon nichts mit. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage von Ipsos im Auftrag der HanseMerkur Versicherungsgruppe.
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Grüne Rente: Skandia bietet nachhaltige Altersvorsorge
Die Skandia Lebensversicherung AG bietet Altersvorsorge-Sparern ab sofort die größte Auswahl an ökologisch-nachhaltigen Investments für fondsgebundene Riester-, Rürup- und Rentenversicherungen.
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Riester-Rente: Kreis der Förderberechtigten wurde erweitert
Durch das Eigenheimrentengesetz wurde der Kreis der Förderberechtigten für die Riester-Rente erweitert.
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Wird die Riester-Rente als Einkommen angerechnet, wenn ich im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen bin?
Ja. Jede Art von Einkommen wird hinzugezogen um den Bedarf an Grundsicherung im Alter zu errechnen, dazu gehören auch die privaten Renten. Allerdings gibt es auch Freibeträge, die bei der Bedarfserrechnung vom Einkommen abgezogen werden.
Kann ich meine Riester-Rente auch im Ausland beziehen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Die Riester Rente kann man mit ins Ausland nehmen, wenn man seinen Wohnsitz dorthin verlagert. Dann muss man aber die bis dahin erhaltenen staatlichen Förderungen – also die Zulagen und Steuervorteile – wieder zurückzahlen. Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort erfolgen. Stattdessen werden von der monatlichen Rente 15 Prozent einbehalten, bis die Schuld vollständig beglichen ist.
Wie läuft die Besteuerung, wenn ich mich für Wohn-Riester entscheide?
Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, das dort erfasste Guthaben wird schlieÃlich in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäÃige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.