Schlagwort: Krankenkasse

Auslandsaufenthalt und gesetzliche Krankenversicherung

Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch nicht weltweit. Gesetzlich Krankenversicherte sind in allen EU-Staaten versichert. In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt der Versicherungsschutz ebenso. Dieses Abkommen unterzeichneten Bosnien-Herzegowina, Island, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Türkei, Tunesien und Ungarn.

Seit 2006 sind die bisherigen Auslandskrankenscheine für Europäische Länder durch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ersetzt worden. Die EHIC befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte. Für die übrigen Staaten mit Sozialversicherungsabkommen gibt es von der Krankenkasse entsprechende Vordrucke.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet jedoch nur die in Deutschland üblichen Kosten, in verschiedenen Ländern muss mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden. Die Kosten für einen Krankentransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall.

Es besteht  in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Versicherungsschutz für Reisen in die USA, Kanada, Australien und alle anderen oben nicht genannten Länder.

BMG – Krankenkassen erzielen im 1. Halbjahr 1,2 Mrd. Euro Überschuss

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 einen Überschuss von rd. 1,2 Mrd. Euro erzielt. Einnahmen in Höhe von 85,0 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 83,8 Mrd. Euro gegenüber. Bei allen Kassenarten waren in den Monaten Januar bis Juni die Einnahmen höher als die Ausgaben.
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Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung, auch als Anschlussrehabilitation bezeichnet, ist eine medizinische Rehabilitation, die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.

Die Anschlussheilbehandlung kann entweder stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Kosten hierfür tragen die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen. Wie bei einer stationären Behandlung muss der Patient auch bei einer Anschlussheilbehandlung eine Zuzahlung von täglich zehn Euro leisten, dies ist allerdings auf insgesamt 28 Tage pro Jahr begrenzt.

HUK-COBURG bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern

Als eine der ersten privaten Krankenversicherungen bietet die HUK-COBURG-Krankenversicherung jetzt Hilfe bei Behandlungsfehlern an. Im Rahmen einer Telefonhotline haben vollversicherte Kunden dabei die Möglichkeit, sich bei konkreten Fragestellungen im Umfeld der Krankenversicherung, wie z.B. bei Behandlungsfehlern oder bei Fragen nach Gewährleistungsansprüchen aus dem Behandlungsvertrag, juristisch beraten zu lassen.
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Alternative Heilmethoden

Als Alternative Heilmethoden werden jene Behandlungsweisen oder Diagnosemethoden bezeichnet, die sich von denen der so genannten Schulmedizin abgrenzen. Die wohl bekanntesten Alternativen Heilmethoden sind Akupunktur und Homöopathie. Kosten für einige Alternative Heilmethoden werden auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Prinzipiell werden zunächst die Möglichkeiten der Schulmedizin ausgeschöpft, bevor Kosten für Alternative Heilmethoden übernommen werden. Wünscht der Patient eine spezielle Methode, die nicht von seiner Krankenkasse übernommen wird, muss er die Kosten dafür selbst tragen.