Gesetzliche Krankenversicherungen Lexikon 13. August 2009 von Andrea Wekenborg Allgemeinärztliche Behandlung Die Allgemeinärztliche Behandlung ist die ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Hierbei hat der Patient im Gegensatz zur Privatärztlichen Behandlung keine freie Arztwahl.