Schlagwort: Gesetz

Mit echten Zahlen rechnen

Das Eigenheim erscheint für viele erstrebenswert. Verwirklichen sollte man sich den Traum allerdings nur, wenn man es sich auch leisten kann. Der Finanzierungsplan sollte daher nicht schön gerechnet werden. Nicht selten werden Belastungen viel zu niedrig angesetzt.

Auch Nebenkosten, etwa für den Notar und den Makler müssen berücksichtigt werden. Wer nicht genügend Eigenkapital für die Traumimmobilie mitbringt, sollte entweder ganz die Finger davon lassen oder seine Ansprüche herunterschrauben bzw. weitersparen. Zwar ist Mieten auf Dauer oft teurer als Kaufen, wer aber keine solide Finanzierung vorweisen kann, steht am Ende vielleicht vor einem großen Schuldenberg.

Wer vor den hohen Anfangsbelastungen nicht zurückschreckt und sich für Bau oder Kauf einer Immobilie entscheidet, kann später von der „zweiten Rente“ profitieren. Das Eigenheim allein garantiert allerdings noch keine ausreichende Altersvorsorge. Auf eine zusätzliche Absicherung durch andere Anlageinstrumente kann auch der Eigentümer nicht verzichten.

BdST begrüßt Gesetz zu Bad Banks

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass der Bundestag nun endlich ein Gesetz zu „bad banks“ verabschiedet hat. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen werden die Haftungsrisiken für die Steuerzahler weitestgehend gebannt. Die tatsächlichen Verluste aus den „toxischen“ Wertpapieren müssen nun die Aktionäre der betroffenen Kreditinstitute über die Jahre tragen. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler.
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Kampagne für ein Patientenverfügungsgesetz läuft erfolgreich an

Der Druck auf die Politik, noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz zu beschließen, steigt. Die Kampagne „Patientenverfügungsgesetz jetzt!“, die die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vergangene Woche gestartet hat, ist schwungvoll angelaufen.
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Kann ich auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge riestern?

Ja. Auch für die betriebliche Altersvorsorge gibt es Riester Zulagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also vorher vom Gehalt abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Obwohl die Altersvorsorge-Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen, fallen auch bei der Rentenzahlung Steuern an. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Förderung aus Steuermitteln stammt, was einer Steuerfreistellung gleichkommt.
Die Förderung erfolgt wie bei der privaten Riester-Rente. 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Der förderfähige Höchstbetrag liegt momentan bei 2.100 Euro. Bei höheren Einkommen wird die Zulagenförderung durch einen Sonderausgabenabzug ersetzt.

Wer sich für die Nettoentgeltumwandlung entscheidet, muss dies ausdrücklich verlangen. Ansonsten greift bei der betrieblichen Altersvorsorge automatisch die Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei werden die Altersvorsorge-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Angestellte können ab 2008 jährlich bis zu vier Prozent ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge einzahlen, maximal 2.520 Euro pro Jahr.
Für Neuverträge ab 2005 kommt noch ein Zusatzbetrag von 1.800 Euro hinzu. So kommt man auf einen jährlichen Maximalbetrag von 4.320 Euro, der steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden kann.

Für Sparleistungen über 2.520 Euro fallen allerdings Sozialabgaben an. Für Beträge, die darunter bleiben, müssen Arbeitnehmer auch über 2008 hinaus keine Sozialabgaben zahlen. So profitiert auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.
Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet.
Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt.

Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Riester-Kapital ist Hartz IV-sicher, es wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs nicht als Vermögen mitgerechnet, der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden. Außerdem kann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Zahlung ausgesetzt werden, dann werden allerdings auch keine Zulagen gezahlt.