Wer von seinem Chef eine Kündigung erhält, muss sich idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit soviel wie möglich getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.
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Schützt mich die Kurzarbeit vor einer Kündigung?
Nein. Diese Maßnahme schützt leider nicht vor einer Kündigung, es gelten weiterhin die tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Allerdings darf die Kündigung nicht wie die Kurzarbeit mit einer schwachen Auftragslage begründet werden. Doch betriebliche oder persönliche Kündigungsgründe sind weiterhin möglich.
Wie oft darf ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen?
Hier gibt es keine gesetzliche Einschränkung. Wenn die wirtschaftlichen Bedingungen es erforderlich machen und mindestens drei Monate seit der letzten Phase von Kurzarbeit vergangen sind, kann der Arbeitgeber erneut Kurzarbeitergeld beantragen.
Wann kann der Chef auf Kurzarbeit umstellen?
Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit wieder aufgenommen werden kann. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.
ZDH befürwortet Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen hat heute den Referentenentwurf für ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgestellt. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
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Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der dem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Jahr, für das sein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, bereits sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Freibetrag führt so zu einer Verringerung der Steuerlast.
Laut Alterseinkünftegesetz verringert sich dieser Entlastungsbetrag seit 2005 jährlich. Für 2008 betrug der Altersentlastungsbetrag 35,2 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Einkünfte, maximal 1.672 Euro. Für 2009 liegt der Altersentlastungsbeitrag bei 33,6 Prozent, bzw. maximal 1.596 Euro.
Neues Gesetz schützt vor unerwünschter Telefonwerbung
Unerwünschte Telefonwerbung ärgert viele; Werbeanrufe am Wochenende und in den Abendstunden sind eine echte Belästigung. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Telefonwerbung ohne Einwilligung des angerufenen Verbrauchers nach geltendem Recht ausdrücklich verboten ist.
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Neues Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung
Verbraucher sind ab heute durch zwei neue Gesetze unter anderem besser gegen lästige Werbeanrufe oder die Ortung ihres Handys geschützt. Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erleichtert es Betroffenen, sich aus Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben.
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Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Die Bundesregierung wird voraussichtlich Mittwoch auf ihrer nächsten Sitzung eine Rechtsverordnung zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschließen, die danach zum Inkrafttreten noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist richtig und wichtig.
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Abgabenordnung
In der Abgabenordnung ist das allgemeine Steuerrecht, insbesondere das Besteuerungsverfahren, geregelt. In der Abgabenordnung wird seit 1977 geregelt, wie Steuern festgesetzt, erhoben und auch vollstreckt werden.