Wann macht eine Patientenverfügung Sinn? Warum sollte zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden? Was muss der Verfasser beachten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Text.
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Schlagwort: Patientenverfügung
Neues Gesetz zur Patientenverfügung stärkt Rechte von Patienten
Acht Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung verfasst. Darin entscheiden sie selbst darüber, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ob ein solches Dokument verbindlich ist, war bisher aber umstritten.
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Umfrage: Frauen entscheiden sich häufiger für Patientenverfügung als Männer
In Deutschland haben mehr Frauen als Männer für den Krankheitsfall eine so genannte Patientenverfügung verfasst. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“.
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Zur Patientenverfügung gehört die Vorsorgevollmacht
Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Denn die legt fest, wer für den Fall, dass man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann, die Anweisungen der Patientenverfügung durchsetzen soll.
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Patientenverfügung: Betreuung nicht dem Zufall überlassen
Jeder achte Bundesbürger (12,5 %) will bei seiner Betreuung im Krankheits- oder Pflegefall nichts dem Zufall überlassen. Jeder Zehnte (10,2 %) gibt bei einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des „Senioren Ratgeber“ auch an, er hätte in einer so genannten Betreuungsverfügung festgelegt, welche konkrete Person von einem Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden sollte, falls man einmal wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
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Regeln für den Ernstfall
Nun ist sie endlich per Gesetz verbindlich, die Patientenverfügung. Seit dem 1. September müssen Ärzte den schriftlich formulierten Willen eines Schwerkranken über seine Behandlung respektieren.
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17,8 Prozent der Bundesbürger haben Patientenverfügung verfasst
Man liegt im Krankenbett und kann sich nicht rühren. Und nicht mehr selbst über die medizinischen MaÃnahmen entscheiden. Vor allem ältere Bundesbürger haben für den Fall der Fälle eine Patientenverfügung verfasst.
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Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Bereits im Juni 2009 ist im Bundestag eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zustande gekommen, die nun am 1. September 2009 in Kraft tritt.
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Am 1. September tritt Regelung zur Patientenverfügung in Kraft
Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung § 1901a BGB zur Patientenverfügung in Kraft. Danach sind Ärzte und Angehörige in ihrem Handeln grundsätzlich an den schriftlich fixierten Willen des Patienten gebunden.
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Neues Gesetz zur Patientenverfügung
Am 1. September 2009 tritt das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Mit dieser schriftlichen Anordnung kann jeder vorab festlegen, was geschehen soll, wenn er nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern.
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