Schlagwort: 2008

Muss ich das vorzeitig entnommene Geld wieder in den Vertrag zurückzahlen?

Kapital, das aus einem ab 2008 abgeschlossenen Riestervertrag noch während der Laufzeit entnommen wird, muss in Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden. Für vor 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt die Mindestentnahmesumme von 10.000 Euro noch bis Ende 2009.
Vor 2008 galt zur Rückzahlung folgende Regelung:
Bis zum 65. Lebensjahr hatte man Zeit, die Summe zwischen 10.000 und 50.000 Euro wieder auf sein Ansparkonto einzuzahlen. Die Frist begann im übernächsten Jahr nach der Entnahme. Die Rückzahlung musste in monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgen.
Wenn der Sparer sein Eigenheim wieder verkauft oder anderweitig aufgibt, muss er den offenen Restbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen oder das Geld in ein selbstgenutztes Ersatzobjekt investieren.
Geschieht dies nicht, spricht man von schädlicher Verwendung.

Kann ich schon während der Sparphase Geld aus meinen Riester-Vertrag entnehmen?

Auch für die, die bereits in einen Riestervertrag investieren, kann sich das neue Wohn-Riester lohnen: Sparer können den kompletten Betrag oder bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren oder zu entschulden.
Bisher konnte der Riester-Sparer zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos und unversteuert aus einem Vertrag entnehmen. Er musste allerdings innerhalb von zwei Jahren mit der Rückzahlung beginnen, zum Renteneintritt musste das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Diese Rückzahlung ist künftig nicht mehr nötig. Für bereits laufende Riesterverträge, die vor dem 1.1. 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung.

Bis in welche Höhe kann ich die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen?

Für die Steuerjahre 2006 und 2007 können steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 1.575 Euro geltend gemacht werden. Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Eine Steuererstattung durch Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Riester-Rente?

Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Kann ich auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge riestern?

Ja. Auch für die betriebliche Altersvorsorge gibt es Riester Zulagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also vorher vom Gehalt abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Obwohl die Altersvorsorge-Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen, fallen auch bei der Rentenzahlung Steuern an. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Förderung aus Steuermitteln stammt, was einer Steuerfreistellung gleichkommt.
Die Förderung erfolgt wie bei der privaten Riester-Rente. 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Der förderfähige Höchstbetrag liegt momentan bei 2.100 Euro. Bei höheren Einkommen wird die Zulagenförderung durch einen Sonderausgabenabzug ersetzt.

Wer sich für die Nettoentgeltumwandlung entscheidet, muss dies ausdrücklich verlangen. Ansonsten greift bei der betrieblichen Altersvorsorge automatisch die Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei werden die Altersvorsorge-Beiträge aus dem Bruttoeinkommen überwiesen. Staatliche Zulagen gibt es nicht, dafür spart man in der Ansparphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Angestellte können ab 2008 jährlich bis zu vier Prozent ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge einzahlen, maximal 2.520 Euro pro Jahr.
Für Neuverträge ab 2005 kommt noch ein Zusatzbetrag von 1.800 Euro hinzu. So kommt man auf einen jährlichen Maximalbetrag von 4.320 Euro, der steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden kann.

Für Sparleistungen über 2.520 Euro fallen allerdings Sozialabgaben an. Für Beträge, die darunter bleiben, müssen Arbeitnehmer auch über 2008 hinaus keine Sozialabgaben zahlen. So profitiert auch der Arbeitgeber von der Befreiung, schließlich entfällt auch sein Sozialabgaben-Anteil.
Der Fiskus schlägt im Rentenalter zu, wenn die Auszahlungen versteuert werden müssen. Dabei werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet.
Während die Nettoumwandlung der altbekannten Riester-Rente entspricht, ist die Bruttoumwandlung auch als Eichel-Förderung bekannt.

Was ist ein Dauerzulagenantrag?

Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Dafür hat man höchstens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres Zeit. Die Zulagen für das Jahr 2006 müssen also spätestens bis Ende 2008 beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ohnehin gilt: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto sind, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).
Weil es in der Vergangenheit viele Sparer versäumt haben, ihren Zulagenantrag abzugeben, wurde das Verfahren zwischenzeitlich vereinfacht. Sparer können jetzt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag für sie einreichen kann. So läuft der jährliche Antrag automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter darüber informiert werden.

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Für die Riester-Zulagen gilt: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Mindesteigenbeitrag belief sich für 2007 noch auf drei Prozent des Einkommens, seit 2008 sind es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.
Wichtig: Vom Mindesteigenbeitrag werden die Zulagen gleich wieder abgezogen. Die Differenz ist dann vom Sparer selbst zu leisten.
Bei einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro brutto wäre der Mindesteigenbeitrag:
1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro). Ein Alleinstehender mit einem Kind müsste diesen Betrag abzüglich der Zulagen (154 Euro und 185 Euro) zahlen. Es bleiben 861 im Jahr oder 71,75 Euro monatlich.

Wie hoch ist die staatliche Förderung durch Steuervorteile?

In der jährlichen Steuererklärung kann man seine Beiträge in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzen – und die staatlichen Zulagen gleich mit. Man gibt also die komplette Leistung, die im entsprechenden Jahr in den Riester-Vertrag geflossen ist, als Sonderausgaben an. Allerdings gilt hier eine Höchstgrenze und die beträgt im Jahr 2008 für Ledige 2.100 Euro, jedem Ehepartner steht dieser Höchstbetrag gesondert zu. Je mehr man also in seinen Vertrag einzahlt, desto mehr kann man an der Steuer sparen. Schöpft allerdings der eine seinen Sonderausgabenhöchstbetrag nicht voll aus, kann er den Rest nicht an seinen Partner übertragen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage(n) noch eine weitere Steuererstattung zusteht. Sofern Ihnen durch die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs eine Steuererstattung zusteht, wird sie direkt auf das Konto gezahlt, das Sie für mögliche Rückzahlungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Zulage erhalten Sie jedoch direkt auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, muss man einen bestimmten Eigenanteil in den Riester-Vertrag zahlen – den Mindesteigenbeitrag. Dieser beträgt für das Jahr 2008 vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Allerdings werden in den Mindesteigenbeitrag die staatlichen Zulagen gleich mit eingerechnet.

Ein Beispiel:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.