Kategorie: Produkthaftpflicht

IMWF-Studie: Debeka Versicherung mit zufriedensten Kunden

Die Debeka-Gruppe hat den größten Anteil zufriedener Versicherungskunden in Deutschland. 45 Prozent ihrer Hauptversicherungsnehmer sind mit den Leistungen des Hauses uneingeschränkt zufrieden. Nur vier Prozent zeigen sich enttäuscht. In der Kundenbewertung kommt das Unternehmen aus Koblenz auf die Schulnote 1,80. Auf den Rängen zwei und drei folgen die Württembergische (Schulnote 1,93) und die R+V Versicherung (Schulnote 1,95). Deutlich zurückhaltender zeigen sich die Kunden mit ihrem Lob bei der Aachener & Münchener. Vollste Zufriedenheit besteht hier nur bei 14 Prozent der Versicherungsnehmer. Die Axa kommt auf 19 Prozent und die Allianz auf 27 Prozent. Das ergab die Studie „Wie Versicherungen in Vertrauensbildung investieren sollten“, des IMWF Institut- für Management und Wirtschaftsforschung (www.imwf.de).

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ERGO Versicherungsgruppe: Was deutschen Betrieben bei Umweltschäden blüht

Große Umweltkatastrophen wie derzeit vor der amerikanischen Küste zeigen es leider immer wieder deutlich: Von Menschen verursachte Schäden können schwerwiegende und langfristige Folgen für die Natur und damit für uns alle haben. Doch Umweltgefahren gehen nicht nur von Bohrinseln oder Megatankern aus – Risiken lauern auch beim Maler, in der Kfz-Werkstatt oder im Fotostudio um die Ecke! Wer die Verantwortung für Umweltschäden übernehmen muss und warum eine klassische betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung nicht immer ausreicht, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

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Versandfirma zur Zahlung von 13.400,– Euro aus „Offizieller Gewinnmitteilung“ verurteilt

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 18. März 2010 (Az. 21 U 2/10) einen Anspruch des Kunden auf Zahlung von 13.400,- Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine „Shopping“-Firma aus Luxemburg bejaht. Diese wurde in dem Beschluss darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.229 (Az. 11 O 417/08) keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin hat die luxemburgische Firma ihr Rechtsmittel am 22.04. zurückgezogen.

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ARAG: Justizia soll flotter werden

Nach einem Autokauf treten Mängel auf, der Käufer pocht auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte, der Verkäufer lehnt jedoch jede Verantwortung ab und spricht von Verschleiß. Laut ARAG Experten ist das ein ganz alltäglicher Fall. Dann werden Anwälte eingeschaltet, Schreiben ausgetauscht, Fristen gesetzt, schließlich landet man vor Gericht und… wartet und wartet, mal auf ein Gutachten, mal auf einen mündlichen Termin. Das Verfahren zieht sich, kostet Zeit, Geld und Nerven und manch einer schwärmt schon von den Zeiten, in denen Selbstjustiz erlaubt war und man schnell zu seinem Recht kam.

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ADAC: Überkreuzbuchen – Urteil ohne Vorteil für den Verbraucher

Am jüngsten BHG-Urteil zum Reiserecht werden nach Ansicht des ADAC die Verbraucher nicht lange Freude haben. Worum es geht: Findige Reisende haben in den letzten Jahren die Möglichkeit des sogenannten Überkreuzbuchens entdeckt. Statt einem Billigticket buchen sie zwei. Mit dem einen fliegen sie hin und lassen den Rückflug verfallen, mit dem anderen fliegen sie zurück und nehmen den Hinflug nicht wahr. So kommen sie oft billiger weg, als wenn sie zwei teurere Einzeltickets oder ein teureres Hin- und Rückflugticket buchen. Ein Verlustgeschäft für die Fluggesellschaften, die auf den teureren Tickets sitzen bleiben. Die Unternehmen schützten sich bislang vor diesem Verhalten, indem sie den Rückflug automatisch einkassierten, wenn der Passagier den Hinflug nicht wahrgenommen hatte.
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Der Reiserechtsenat des BGH hat mit seinem Urteil vom 29. April 2010, (Az. Xa ZR 5/09) diesem Verhalten der Airlines jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften enthaltene Regelung, wonach ein Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle Coupons in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden, verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Gebot von Treu und Glauben. Grundsätzlich ist ein Fluggast berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung von seinem Schuldner, dem Luftverkehrsunternehmen, zu fordern. Das legitime Interesse der Flugverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern, vermag nach Auffassung des BGH den generellen Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen nicht zu rechtfertigen.
Für den Verbraucher wird sich diese Entscheidung jedoch nicht positiv auswirken. Denn es wird nicht lange dauern, bis alle Airlines ihr „Kleingedrucktes“ anpassen. Darin wird zwar nicht mehr zu lesen sein, dass man die Tickets nur in der gebuchten Reihenfolge „abfliegen“ darf. Dafür behalten sich die Fluggesellschaften eben künftig vor, dass der teurere One-Way-Preis zu zahlen ist, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.
(Pressemitteilung ADAC )

Verfrühte Freude bei Signal Iduna und Bâloise: Ohne Einigung mit dem Betriebsrat keine Entflechtung

Signal Iduna und Bâloise haben heute ihre Einigung über die Zerschlagung der Unternehmensgruppe Deutscher Ring bekannt gegeben – ohne hierüber mit dem Gesamtbetriebsrat verhandelt zu haben. „Nach eineinhalb Jahren der Auseinandersetzung sind Signal Iduna und Bâloise jetzt in der Lage, die Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu beginnen“, stellt Helga Reichow, Betriebsratsvorsitzende beim Deutschen Ring, klar. „Ohne eine Verhandlungslösung mit dem Betriebsrat ist eine Entflechtung nicht möglich.“
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Woran man die Qualität eines Restaurants erkennt

Gäste, die im Restaurant das Glas Mineralwasser mit einer Scheibe Zitrone bestellen, werden sich das künftig womöglich gut überlegen.
Das Magazin Reader’s Digest wirft in seiner Mai-Ausgabe einen Blick in den Arbeitsalltag von Kellnerinnen und Kellnern. Die zentrale
Botschaft: Wer als Gast in einem Restaurant oder in der Kneipe gut bedient werden will, sollte ein paar einfache Regeln beachten.
Zugleich sollte der Gast aber wissen, dass manche Kellner nicht immer die Wahrheit sagen und dass hinter den Kulissen häufiger getrickst wird als man ahnt. Im Fall der Zitrone ist das Problem allerdings ein rein hygienisches: „Die Scheiben werden von Hand geschnitten und per Hand ins Glas gegeben – oder noch schlimmer: mit den Fingern an den Rand gehängt. Die ganzen Bakterien will ich nicht in meinem Mineralwasser“, gibt der Kellner eines Berliner Cafés zu bedenken.

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diffferent-Studie: Familie wichtigste Zielgruppe in Deutschland

Die Berliner Strategieagentur diffferent hat auf der Basis von qualitativen Inhome-Interviews eine neue Familien-Typologie in Deutschland entwickelt. Die sechs wichtigsten Familientypen, die die Studie „Familie 2010“ ermittelt hat, sind die klassische, die alleinerziehende, die Bi-Nationale-, die Wochenend-, die Patchwork- sowie die Großfamilie. Es zeigt sich, dass die Zahl alternativer Familienmodelle in Deutschland steigt: Familie ist auch dort, wo nicht-eheliche Partnerinnen und Partner zusammenleben und Verantwortung für nicht-leibliche Kinder oder Eltern übernehmen. Aber auch die jeweiligen Muster der Werteinstellungen und des Konsumverhaltens differenzieren sich immer weiter.

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Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Preisansage bei Vorwahlnummern muss Pflicht werden

Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.

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