ERGO Versicherungsgruppe: Was deutschen Betrieben bei Umweltschäden blüht

Große Umweltkatastrophen wie derzeit vor der amerikanischen Küste zeigen es leider immer wieder deutlich: Von Menschen verursachte Schäden können schwerwiegende und langfristige Folgen für die Natur und damit für uns alle haben. Doch Umweltgefahren gehen nicht nur von Bohrinseln oder Megatankern aus – Risiken lauern auch beim Maler, in der Kfz-Werkstatt oder im Fotostudio um die Ecke! Wer die Verantwortung für Umweltschäden übernehmen muss und warum eine klassische betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung nicht immer ausreicht, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Die Natur ist ein sensibles Ökosystem, das nicht nur durch viel beachtete „Großereignisse“ wie eine Tankerhavarie oder eine Ölpest aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann. Auch scheinbar kleinere Vorfälle stellen bereits eine reale Gefahr für Flora und Fauna dar: Denn laut Statistik befinden sich nahezu alle gewerblichen Betriebsstätten in einem Abstand von weniger als drei Kilometern zu Schutzgebieten oder Gewässern. So können unbemerkt versickernde Öl- oder Farbreste aus einem Malereibetrieb, auslaufende Batterieflüssigkeit aus der Kfz-Werkstatt oder der unsachgemäß gelagerte Müll eines Fotolabors sehr schnell gravierende Schäden anrichten. Bleiben solche Schädigungen zunächst unbemerkt, kann es über längere Zeiträume schlimmstenfalls sogar zur dauerhaften Dezimierung einzelner Artbestände oder der Kontaminierung ganzer Regionen kommen. Haften muss in der Regel der Verursacher des Schadens – nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) sogar auch dann, wenn durch den Umweltschaden weder Leib, noch Leben oder Eigentum eines anderen verletzt wurden sondern „lediglich“ die Natur selbst.

Was „Umweltsündern“ droht
Das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz setzt die europäische Richtlinie zur Umwelthaftung um. Die Haftungsfrage in Umweltangelegenheiten hat sich für deutsche Unternehmen damit drastisch geändert. „Einfach ausgedrückt waren Betriebe früher nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie mit ihrem umweltschädigenden Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum eines Anderen beeinträchtigten oder gefährdeten – wie etwa den Boden auf einem Nachbargrundstück, das Grund- bzw. Trinkwasser einer Gemeinde, den Fischbestand in einem nahe gelegenen Weiher oder den Bienenschwarm eines lokalen Imkers“, erklären die Schaden-Experten der ERGO. Mit dem neuen Gesetz wurde der Haftungsbereich erheblich erweitert: Er gilt jetzt auch für Schäden an Naturgütern, die eigentlich niemandem gehören (wie etwa ein Schwarm Wildvögel) und sogar für eigenen Besitz – z.B. dem Boden im eigenen Garten. Generell betrifft die Haftung alle geschützten Arten oder Lebensräume und die so genannten Naturmedien „Boden“ und „Wasser“. Haftbar ist immer der Verursacher – sei er nun eine natürliche oder eine juristische Person.

Wie sich Betriebe schützen können
Zwar konnten Unternehmen mit umweltgefährlichen Anlagen oder Tätigkeiten auch schon in der Vergangenheit eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen. „Allerdings lagen diesen Verträgen die alten Haftungsbedingungen zugrunde, weshalb sie die neue Haftung für Umweltschäden nicht abdecken“, warnen die ERGO-Experten. Um diese Versicherungslücke zu schließen, wurde die neue Umweltschadensversicherung entwickelt. Sie bietet umfangreichen Versicherungsschutz, nicht nur für alle Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nötig sind – ganz gleich, ob der Verursacher die Sanierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen selbst durchführen lässt oder diese von einer Behörde veranlasst wurden. Auch wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und übernimmt im Haftungsfall sogar diejenigen Kosten, die die ermittelnden Behörden für die Identifizierung des Verursachers und die Feststellung des Schadensausmaßes erheben können.

(Pressemitteilung ERGO VErsicherungsgruppe)

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