Kategorie: Kurzarbeit

Bekomme ich bei Kündigung nach Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn es in der Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit. Gleichzeitig erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld. Denn eine wichtige Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Der Arbeitsausfall ist nicht mehr vorübergehend.

Muss ich das Kurzarbeitergeld versteuern?

Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.

Wird auch eine Weiterbildung in der Kurzarbeit gefördert?

Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.

Wie wird der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur unterstützt?

Der Chef erhält von der Arbeitsagentur 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn er einen oder mehrere seiner Angestellten in Kurzarbeit beschäftigt.
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen.
Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Was verdiene ich in der Kurzarbeit?

Der Arbeitnehmer bekommt das Kurzarbeitergeld nicht direkt von der Arbeitsagentur. Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Nettogehalt der ausgefallenen Arbeitszeit. Lebt ein Kind im Haushalt des Angestellten, bekommt er 67 Prozent des ausgefallenen Gehalts. Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus, er bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Berechnen Sie mit einem Kurzarbeitergeldrechner, wie viel Gehalt Ihnen in der Kurzarbeit noch zusteht.

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren, wenn mein Chef das verlangt?

Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.

Wie lange kann die Kurzarbeit dauern?

Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld liegt für bis Ende 2009 begonnene Maßnahmen bei derzeit 24 Monaten, ansonsten darf die Kurzarbeit maximal 18 Monaten dauern. In diesem Rahmen richtet sich die Dauer der Kurzarbeit nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers. Sobald es der Firma wirtschaftlich wieder besser geht, sollte die Kurzarbeit beendet werden.