Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.
Schlagwort: Steuernachzahlung
Kurzarbeitern drohen Steuernachzahlungen
Die Steuerexperten der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH erwarten bei knapp 1,5 Mio Kurzarbeitern in Deutschland Steuernachzahlungen oder geringere Erstattungen. Es könnte sein, dass einige bis zu 1000 Euro Steuern nachzahlen müssen – insbesondere verheiratete Arbeitnehmer sind gefährdet.
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