Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) sind speziell auf den Bereich Autoversicherung ausgerichtet. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen. Die (AKB) werden ergänzt durch die besonderen Versicherungsbedingungen, in denen die besonderen Vertragsbestimmungen und die Versicherungsbeiträge geregelt werden.
Schlagwort: Versicherungsnehmer
Abweichende Halterschaft
Die Abweichende Halterschaft ist ein Begriff aus der Kfz Versicherung. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs nicht ein und dieselbe Person sind. Bei manchen Versicherungen wird hierfür ein höherer Beitrag fällig, bei anderen kommt mit abweichender Halterschaf kein Vertrag zustande.
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung. Dabei schließt ein Arbeitgeber eine Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer.
Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Neben dem Arbeitnehmer sind auch die Hinterbliebenen bei der Direktversicherung bezugsberechtigt.
Die Direktversicherung wird auch als Altersvorsorgevertrag bezeichnet. Bei der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttogehaltes die Altersvorsorge des Arbeitnehmers gespart. Wesentliche Vorteile der Direktversicherung: Der Arbeitnehmer erhält steuerliche Vorteile und zahlt geringere Sozialabgaben.
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer übertragen. Er kann die Direktversicherung beitragsfrei stellen oder die Beiträge selber bezahlen. Eine dritte Möglichkeit: Der neue Arbeitgeber führt die Direktversicherung weiter fort.
Nach dem Ende der Laufzeit bekommt der Arbeitnehmer die Auszahlungssumme oder die Rente.
Absolute Ausschlüsse
Gefahren, die von einer Versicherung auf keinen Fall übernommen werden, nennt man absolute Ausschlüsse. Dies können in der Haftpflichtversicherung beispielsweise sein: Vorsatz oder Ansprüche der mitversicherten Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer. Diese bleiben immer unversichert. Relative Ausschlüsse hingegen können explizit in den Vertragsbedingungen geregelt werden.
Im Test: Hundehalterhaftpflicht der Ergo-Gruppe mit Haus und Gassi -Zusatz
Verschiedene Versicherungen aus dem Hause Ergo haben einen neuen Zusatzbaustein zu ihrer Hundehalterhaftpflicht im Angebot. „Haus & Gassi“ heiÃt der erweiterte Versicherungsschutz für den treuen Vierbeiner. Was dieses Produkt der Ergo-Unternehmen Victoria, D.A.S. und Hamburg-Mannheimer zu bieten hat, lesen Sie in unserem Test.
Weiterlesen
Kfz-Versicherung: Wechsel lohnt sich nicht immer
Die Kostenersparnis nach einem Wechsel der Kfz-Versicherung fällt nach Angaben deutscher Autofahrer sehr bescheiden aus. 66 Prozent der Versicherungsnehmer verzeichneten in den vergangenen fünf Jahren ein Beitragsminus von weniger als neun Euro im Monat.
Weiterlesen
Werden Überschüsse der Versicherung ausbezahlt?
Erwirtschaftet die Versicherung Überschüsse, werden diese an den Versicherungsnehmer weiter gegeben. Die Überschüsse werden entweder mit den Beiträgen verrechnet oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Was beeinflusst die Höhe der Beiträge?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherten. Da das Risiko, berufsunfähig zu werden im Alter steigt, sind ältere Versicherungsnehmer teurer versichert. Riskante Berufe wie Dachdecker oder Polizisten zahlen ebenfalls höhere Beiträge. Lagen in der Vergangenheit außerdem gesundheitliche Problem vor, zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel mehr.
Was ist der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
Der Tarifbeitrag ist die von Ihnen und Ihrer Versicherung vereinbarte Prämie. Erwirtschaftet der Versicherer Überschüsse, so ist er gesetzlich verpflichtet, diese an die Versicherungsnehmer weiterzugeben. Werden die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet, zahlen Sie nur den so genannten Zahlbeitrag.
Was bedeutet widerrufliches Bezugsrecht?
Der Versicherungsnehmer kann gegenüber der Versicherung widerruflich einen Bezugsberechtigten benennen, der im Versicherungsfall die Versicherungssumme erhält. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Bezugsberechtigte bei einer Änderung zustimmen.