Schlagwort: Kraftfahrtversicherung

AXA: Wechsel der Kraftfahrt-Versicherung auch nach dem 30. November möglich

Alle Jahre wieder werden Autofahrer zum 30. November aufgerufen, ihre Kraftfahrt-Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln. Denn in der Regel ist das der Kündigungstermin, um ab 1. Januar bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abschließen zu können. Was viele nicht wissen: Eine Kündigung ist auch außerordentlich möglich, wenn zum Beispiel der Beitrag erhöht wird.
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Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)

Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) sind speziell auf den Bereich Autoversicherung ausgerichtet. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen. Die (AKB) werden ergänzt durch die besonderen Versicherungsbedingungen, in denen die besonderen Vertragsbestimmungen und die Versicherungsbeiträge geregelt werden.